News RSS-Feed

07.02.2017 AENGEVELT erfolgreich bei neuer Sachkundeprüfung

Die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen stellt in der Regel nicht den Schwerpunkt des Immobilienmaklers im Tagesgeschäft dar, gehört aber durchaus zum Beratungsumfang eines kompetenten Universal-Maklers. Damit bedarf es nicht nur eines Sachkundenachweises nach § 34c GewO, sondern auch nach § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittlung an Verbraucher).

AENGEVELT hat seit jeher vehement vom Gesetzgeber den anspruchsgerechten Sachkundenachweis für Immobilienmakler gefordert und gefördert und stellt sich selbstverständlich auch diesem neuen Sachkundeanspruch: Aus dem Hause AENGEVELT legten mittlerweile 23 Experten der unternehmensweiten Investment-Teams und des Düsseldorfer Geschäftsbereichs „Privatimmobilien“ zusätzlich zu ihrer bereits bestehenden hochwertigen Immobilienausbildung bzw. ihrem akademischen Abschluss erfolgreich diese Sachkundeprüfung vor der IHK Düsseldorf ab.

Dies stellt einen weiteren Schritt im Rahmen der kontinuierlichen Optimierung und Professionalisierung der Betreuung von AENGEVELT-Kunden dar: Bereits 2008 hat AENGEVELT ein unternehmensweites vertriebsorientiertes Qualitätsmanagement-System gemäß DIN EN ISO 9001 eingeführt, das durch SGS, Weltmarktführer in diesem Bereich, zertifiziert und seitdem turnusmäßig bestätigt wird. Zudem wurde AENGEVELT im Sommer 2010 als eines der ersten deutschen Immobilien-Unternehmen im Bereich „ComplianceManagement“ durch die „Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft e.V.“ (ICG) erfolgreich zertifiziert und seitdem revolvierend auditiert.

Laut Hochrechnung des Immobilienverbandes IVD auf Basis des vom Bundesfinanzministerium erhobenen Grunderwerbsteueraufkommens erreichte das Transaktionsvolumen am deutschen Immobilienmarkt (Asset-Deals) 2016 einen Rekordwert von EUR 240,5 Mrd., an dem Immobilienmakler signifikant beteiligt sind.

Vor diesem Hintergrund begrüßt AENGEVELT die im März 2016 in Kraft getretene Vorschrift zur Einführung des Sachkundenachweises für Berater und Vermittler. Tatsächlich hat der 2006 verstorbene, 78 Jahre als Immobilienmakler tätige Senior-Chef Willi Aengevelt als langjähriges Mitglied des RDM-Landesvorstandes NRW bereits unter Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard in den 50er und frühen 60er Jahren einen solchen Nachweis und entsprechende Ausbildungsstandards nachhaltig gefordert. Dies wurde seinerzeit von Erhard nach Prüfung grundsätzlich abgelehnt mit dem Hinweis, kein Präjudiz für umfassende weitere Berufsgruppenregulierungen schaffen zu wollen, zumal der Markt selbst unqualifizierte Makler “aussortieren“ werde.

„Entsprechend ist nun die Einführung des Sachkundenachweises für die Finanzierungsvermittlung durch Makler eine Bestätigung unserer kontinuierlichen Forderung nach Qualifizierung und Professionalisierung, die unser Haus seit Jahrzehnten durch regelmäßige Mitarbeiteraus- und -fortbildung gewährleistet und die sich auch in der erfolgreich von unseren Mitarbeitern abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34i GewO spiegelt“, freut sich Dr. Wulff Aengevelt und führt weiter aus: „Dies steht im Kontext unserer jahrzehntelangen Arbeit aus gezielten Brancheninnovationen und akademischen Aus- und Fortbildungsoffensiven u.a. als Gründungsstifter der Immobilienlehrstühle an der European Business School (ebs) und der Universität Regensburg (IR/EBS). Wer anspruchsvolle Qualifizierung, Compliance und Transparenz scheut, hat schon heute keine Zukunft.“





Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!