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07.03.2017 Berliner Ferienwohnungsmarkt ist mehr als nur Sharing Economy

Reichlich Zündstoff bietet die Podiumsdiskussion zwischen Vertretern aus Politik, der Sharing-Economy-Portale und den Ferienhausverbänden DFV und EHHA am Donnerstag, den 09. März um 14.30 Uhr, auf der ITB. Der DFV kritisiert, dass Ferienwohnungen in Berlin und anderen Städten überwiegend vor dem Hintergrund der Sharing Economy diskutiert werden. Dabei trifft das Zweckentfremdungsverbotsgesetz Eigentümer von Sekundärwohnraum im besonderen Maße, wie das Beispiel Hamburg zeigt. Vermieter, die sich mit der Ferienvermietung eine Existenz aufgebaut haben, Angestellte beschäftigen und den Großstadttourismus beleben, kämpfen um ihre Existenz oder haben bereits aufgegeben. Der Deutsche Ferienhausverband gibt ihnen eine Stimme.

Klassische Ferienwohnungen stellen gerade für Familien eine praktische Alternative für den Großstadturlaub dar, die ihnen die notwendige Flexibilität und Komfort bieten. „Es geht nicht nur um den Kostenvorteil gegenüber Hotels. Wer schon einmal mit dem Nachwuchs im Urlaub war, weiß, dass es kein Vergnügen ist, sich mit zwei Kindern ein Doppelzimmer zu teilen“, sagt Göran Holst vom Deutschen Ferienhausverband. „Familien, die keine geeigneten Übernachtungsmöglichkeiten in Städten finden, bleiben weg.“ Mehrgenerationen-Urlaube, gemeinsame Aufenthalte von Patchwork-Familien – die Trends im Ferienhaustourismus stehen auf Wachstum, die Branche boomt und ist Sinnbild für ein neues Urlaubsgefühl. Der steigenden Nachfrage nach Städteunterkünften stehen Überregulierungen und Vermietungsverbote in Tourismus-Hotspots wie Berlin, Barcelona und Paris gegenüber. Ausnahmeregelungen, die z. B. eine kurzzeitige Vermietung an Feriengäste erlauben, wenn der Wohnungsmieter selbst abwesend ist, helfen der Sharing Economy. Für klassische Ferienwohnungsvermieter bieten sie keine Lösung, wie das Beispiel Hamburg zeigt.

Die Situation in Hamburg: Ausnahmen für die Sharing Economy – klassische Ferienwohnungen verschwinden

Seit März 1982 besteht das Hamburgische Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum, das im Mai 2013 um die Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen ergänzt wurde. Dort sind Ausnahmeregelungen verankert, die die Vermietung der Hauptwohnung an Touristen erlaubt. Demnach werden Ferienwohnungen nicht zweckentfremdet, wenn der Charakter der Hauptwohnung unberührt bleibt. Dies ist der Fall, wenn Eigentümer weniger als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche der Hauptwohnung vermieten oder wenn sich die Vermietung auf die eigene Abwesenheit im Urlaub beschränkt und weniger als sechs Monate innerhalb eines Jahres beträgt. Dagegen gibt es keine Ausnahmeregelungen für Zweit- und Nebenwohnungen. Diese dürfen nur an Dritte vermietet werden, wenn die Nutzung mindestens drei Monate umfasst. Laut Annahmen des Senats gab es 2014 rund 800 Ferienwohnungen. Bis August 2015 wurden 181 Ferienwohnungen geprüft und dem Wohnungsmarkt zugeführt. Während der klassische Kurzzeit-Mietmarkt eingedämmt wurde, floriert das Geschäft mit geteiltem Wohnraum. Der Deutsche Ferienhausverband meint: „Die Regelungen für geteilten Wohnraum sind berechtigt. Aber es ist fatal für die Tourismusentwicklung, wenn klassische Ferienwohnungen einfach lautlos vom Markt verschwinden, da sie keinen Bestandsschutz genießen und die positiven Aspekte von der Politik ignoriert werden. Bei einem Anteil von weniger als einem Prozent am Gesamtwohnungsmarkt sind sie weder für den Wohnungsnotstand verantwortlich, noch sollten die Vermieter die Leidtragenden einer boomenden Sharing-Welle sein, auf dessen Folgen die Politik nicht eingestellt ist.“ Nicht zuletzt sollten Ferienwohnungsvermieter als Sündenbock für eine verfehlte Wohnungsbaupolitik herhalten. Im Gegenteil: Gerade die Mischnutzung aus Dauer- und Ferienwohnung ist für Bauherren interessant und schafft neuen Wohnraum.

Gefährliche Signalwirkung

Das Verbot von Kurzzeitvermietung, wie es in Berlin und Hamburg durchgesetzt wurde, hat zudem eine gefährliche Signalwirkung. Bereits andere Städte wie Heidelberg und Freiburg haben ihre Gesetze verschärft. Dabei müsste es für die Städte auch darum gehen, die positiven Aspekte für den Tourismus herauszuarbeiten. „Ferienwohnungen beleben den Tourismus und bringen Einnahmen“, ergänzt Holst. 3,6 Millionen Übernachtungen pro Jahr finden in privaten Ferienimmobilien mit weniger als zehn Betten in Berlin statt, wie eine Studie aus 2015 von FeWo-direkt und dem Deutschen Ferienhausverband zeigt. Durchschnittlich 99,70 Euro geben Urlauber pro Kopf und Tag in der Bundeshauptstadt aus. Das sind nach Hamburg mit 100,30 Euro pro Person die zweithöchsten Urlaubsausgaben in einem deutschen Bundesland.








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