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09.03.2017 ZIA begrüßt Entscheidung des Bauausschusses für Urbanes Gebiet

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat gestern seine Empfehlungen für die Anpassung der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) eingereicht. Damit ist der Weg für den Beschluss für die Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ im Bundestag, der heute erwartet wird, geebnet. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt diese Entscheidung und fordert nun auch eine schnelle Behandlung im Bundesrat. „Wir setzen uns bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die städtebaulichen Potenziale unserer Innenstädte ausschöpfen zu können. Die effizientere Bebauung in Kombination mit einer Mischung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus bieten. Der heute anstehende Beschluss im Bundestag ist ein wichtiger Meilenstein“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Die Anpassungsvorschläge des Bauausschusses insbesondere für die Außenbereiche der Urbanen Gebiete sind wohldurchdacht und verbessern den vorliegenden Entwurf.“

Weiterhin Verbesserungspotenziale zur Stärkung von Handel & Logistik

Dennoch weist der Verband auf weitere Verbesserungspotenziale hin. „Nach wie gelten für Gewerbelärm höhere Auflagen als für Verkehrslärm. Das Problem dieser Differenzierung ist aber die Benachteiligung von wachsender urbaner Logistik. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ungebrochen zu. In dem Segment des innerstädtischen Lieferverkehrs geht der Trend hin zur Elektromobilität, die nahezu emissionsfrei gelingt. Dennoch wird dieses Segment nicht als normaler Verkehrslärm behandelt“, sagt Mattner.

Zudem wird im aktuellen Entwurf eine Chance zur Stärkung des stationären Handels vergeben. „Die Übernahme der überholten Verkaufsflächenbegrenzung und Sortimentsbeschränkung auf das Urbane Gebiet zementiert ein Einkaufsverständnis der 70er Jahre. Die Abbildung der heutigen Sortimentsvielfalt und optischen Auflockerung insbesondere für ältere Menschen wird so verhindert“, fügt Mattner an. Zudem werde der stationäre Handel weiterhin im Wettbewerb mit dem Onlinehandel blockiert. „In Anbetracht der Bedeutung des Einzelhandels als lebendiges Rückgrat der Städte sollten die Rahmenbedingungen so günstig wie möglich sein. Das ist auch im Interesse der Städte und Gemeinden in Deutschland“, sagt Mattner.

ZIA fordert sachgerechte Anpassung der TA Lärm

Der ZIA begrüßt die moderate Anhebung der Grenzwerte der TA Lärm auf tags 63 dB (A) und nachts 48 dB (A) im Urbanen Gebiet. „Darüber hinaus müssen aber die Festsetzungsmöglichkeiten des passiven Schallschutzes unbedingt gestärkt werden“, meint Mattner. „Nur so kann das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich gewährleistet werden.“ Inzwischen gebe es zahlreiche neue Technologien der Gebäudetechnik zur Lärmreduktion, von denen Immobiliennutzer dauerhaft profitieren können. „Das sollte der Gesetzgeber entsprechend berücksichtigen“, sagt Mattner.






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