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10.03.2017 Novelle macht Weg frei für schnelleres Bauen

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich heute Abend die Baugesetzbuch(BauGB)-Novelle verabschieden und damit zahlreiche planungsrechtliche Erleichterungen für das Bauen schaffen. „Der neue Gebietstyp ‚Urbanes Gebiet‘ und die temporäre Einbeziehung von Flächen im Außenbereich in das beschleunigte Verfahren sind besonders hervorzuheben, weil sie das Bauen erleichtern und so der enormen Nachfrage gerecht werden können“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, im Vorfeld der Bundestagssitzung.

Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne von Flächen im Außenbereich

Im Bauplanungsrecht besteht nun die Möglichkeit, in bestimmten Fällen im beschleunigten Verfahren Bebauungspläne aufzustellen. „Beim beschleunigten Verfahren entfallen unter anderem umfangreiche Beteiligungsverfahren wie zum Beispiel die Einbindung von Trägern öffentlicher Belange und spezielle Vorprüfungsprozesse“, erklärt Schick. Nach dem neuen § 13b BauGB soll das beschleunigte Verfahren auch bei der Überplanung von Außenbereichsflächen von weniger als 10.000 qm angewendet werden. Da diese Regelung mit den bisherigen planungsrechtlichen Prinzipen bricht, soll diese Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2019 befristet sein. Voraussetzung ist auch, dass sich die zu überplanende Fläche unmittelbar an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. Bisher war das beschleunigte Verfahren nur für Nachverdichtungen und Umnutzungen im Innenbereich vorgesehen. „Insbesondere ländlich und kleinstädtisch geprägte Kommunen sollten nun prüfen, welche Gebiete für eine rasche Bebauung in Betracht kommen. Die Zeit drängt nicht nur, weil die Regelung befristet ist, sondern weil schnell möglichst viel Wohnraum benötigt wird“, so Schick.

Nachverdichtung durch „Urbanes Gebiet“

Im neuen Gebietstyp „Urbanes Gebiet“ soll sich Wohn- und Gewerbenutzung mit (nicht großflächigem) Einzelhandel, Büro, kulturellen, sozialen und sonstigen Einrichtungen mischen. Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, lässt man jetzt Spielraum bei der Ausgestaltung der Nutzungsmischungen. Es soll den planenden Gemeinden überlassen bleiben, durch Gliederungen des Gebietes oder innerhalb der Geschossigkeit der Gebäude hierzu Vorgaben zu machen.

Die Verdichtung soll in ähnlichem Maße wie in Gewerbe- und Industriegebieten, bzw. in Kerngebieten zulässig sein. Die einzuhaltenden Grenzwerte der TA Lärm sollen auf tagsüber 63 dB (A) und nachts 48 dB (A) erhöht werden. „Mit dem ‚Urbanen Gebiet‘ schafft der Gesetzgeber nicht nur die Möglichkeit, im innerstädtischen Bereich nachzuverdichten, sondern auch, dass Gegenden entstehen, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bewohner gerecht werden oder neu entstehen. Denn viele Menschen schätzen die Vorteile der Infrastruktur einer Stadt in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung“, sagt Schick.

Erste Früchte des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen

Mit der BauGB-Novelle wird auch eine der zehn Kernforderungen des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen umgesetzt. „Auch wenn von dem 10-Punkte-Plan der Wohnungsbauoffensive die meisten Kernempfehlungen noch umzusetzen sind, ist die zu verabschiedende Novelle doch ein deutliches Signal. Die Politik hat verstanden, dass bezahlbares Wohnen ohne Neubau nicht ermöglicht werden kann. Jetzt liegt es an den Kommunen, auch von den Regelungen Gebrauch zu machen. Die Immobilienwirtschaft ist jedenfalls bereit, ihren Beitrag zu leisten“, so Schick.







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