News RSS-Feed

29.03.2017 Berufszulassung für Wohnungseigentums-Verwaltungen ist dringend

Die Schäden der Wohnungseigentümer infolge unqualifizierter Verwaltungen sind erheblich höher als der Erfüllungsaufwand für eine Berufszulassungsregelung mit Sachkundenachweis. So lautet ein Ergebnis der Stellungnahme des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Die Stellungnahme mit weiteren Argumenten für die Notwendigkeit des Gesetzes präsentiert WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich als Sachverständige bei der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags am Mittwoch in Berlin.

„Wohnen im Eigentum e.V. begrüßt den Gesetzentwurf“, erklärt Heinrich. „Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz im Wohnungseigentum. Wir haben seit 2008 darauf hingearbeitet und hoffen jetzt auf die Verabschiedung mit noch einigen Nachbesserungen.“ So müssen alle Objektbetreuer – und nicht nur die Gewerbetreibenden – einen Sachkundenachweis ablegen. WiE fordert somit eine Gleichbehandlung des Wohnungseigentums-Verwalters mit dem Finanzanlagenvermittler und dem Immobiliendarlehensvermittler. Statt der Alte-Hasen-Regelung für Wohnungseigentums-Verwalter schlägt WiE außerdem eine 5-jährige Frist zur Ablegung der Sachkundeprüfung als Voraussetzung zur Beibehaltung der Zulassung vor. Heinrich: "Das Gesetz soll keine halbe Sache werden und keine „Light“-Version bei der Berufszugangsregelung für gewerblich tätige Wohnungseigentums-Verwaltungen."

Immer wieder nach einer Quantifizierung der Schäden gefragt, die Wohnungseigentümer aufgrund unqualifizierter Verwaltertätigkeiten erleiden, bringt WiE zudem die Ergebnisse einer aktuellen Online-Befragung in die Anhörung ein. Im Februar und März hatte der Verband Wohnungseigentümer gebeten, ihre Schäden zu beziffern. Rund 600 Wohnungseigentümer meldeten Schäden in Höhe von insgesamt 26 Mio. Euro für Bauschäden, „Aufräumarbeiten“ und Rechtskosten infolge unqualifizierter Arbeit von Verwaltungen, die ihnen bzw. ihren Wohnungseigentümergemeinschaften in den letzten 10 Jahren entstanden waren. Würden diese Schadenskosten auf alle 10 Mio. Eigentumswohnungen „hochgeschätzt“, erreiche der Betrag Milliarden – und somit eine ganz andere Dimension als der Erfüllungsaufwand rund um die Berufszulassung für die Wirtschaft, der somit akzeptabel sei, so Heinrich.






Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!