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26.04.2017 Förderung von Mieterstrom: Quartiere mitdenken

Anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundeskabinett verweist der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss auf erhebliches Verbesserungspotenzial des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom. Durch dieses Gesetz soll der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden verstärkt werden, indem auch Mieterstrom aus Solaranlagen eine Förderung nach dem EEG 2017 erhält. Solarstrom soll dazu künftig auch dann gefördert werden, wenn dieser ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in ein Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und vom Mieter verbraucht wird. „Die Intention des Gesetzgebers, die Nutzung von Erneuerbaren Energien für Eigentümer, Mieter und Nutzer von Gebäuden zu fördern, ist richtig. Doch darf der Ansatz nicht zu kurz greifen. Die Immobilienwirtschaft ist auf eine praxistaugliche Lösung für Mieterstrom angewiesen“, sagt Rolf Buch, Vizepräsident des ZIA und Vorsitzender des Ausschusses Wohnen im Verband.

Beschränkung auf Einzelgebäude reduziert Möglichkeiten erheblich

Nach Ansicht des ZIA ist insbesondere die Beschränkung der Förderwürdigkeit auf Solarstrom, wenn er im gleichen Wohngebäude erzeugt wurde, nicht nachvollziehbar. Die unklare Definition eines ‚Gebäudes‘ führt dazu, dass ein Anspruch auf Mieterstromförderung nur besteht, wenn der Strom an einen Stromkunden in demselben Wohngebäude geliefert wird, auf, an oder in welchem dieser Strom durch Solaranlagen erzeugt wurde. Aktuell bestimmt der jeweilige Netzbetreiber, ob ein Gebäude sich durch einen Hausaufgang, ein Grund-/Flurstück, ein Dach oder ähnliches definiert. „Schon das ist ein erheblicher Stolperstein für die Immobilienwirtschaft, der aber durch Quartierslösungen schnell und einfach beseitigt werden kann“, sagt Buch. Aus diesem Grund fordert der ZIA, die Beschränkung auf Einzelgebäude aufzuheben. „Diese Beschränkung ist praxisfern. Nicht jedes Wohngebäude eignet sich aufgrund der Ausrichtung oder baulichen Situation für die Installation von Solaranlagen. Der Quartiersansatz eröffnet gänzlich neue Möglichkeiten für die Erzeugung Erneuerbarer Energien“, ergänzt Buch.

Mieterstrom ganzheitlich auch für Wirtschaftsimmobilien verankern

Ein weiteres Manko ist der ausschließliche Fokus des Hausentwurfs auf Wohnimmobilien. „Wir haben bereits mehrfach angemerkt, dass das Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich der Wirtschaftsimmobilien enorm hoch ist. Die nicht begründete Beschränkung des Hausentwurfs auf eine einzelne Gebäudeklasse ist für uns nicht nachvollziehbar. Insbesondere die Gleichzeitigkeit von Stromerzeugung und -verbrauch bei Nichtwohngebäuden bietet ein großes Potenzial für die Verbesserung der Ökobilanz des Gebäudesektors. Angesichts der ambitionierten Klimaziele von Paris dürfen wir das nicht ungenutzt lassen“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

Steuerliche Hemmnisse abbauen, um Praxistauglichkeit zu gewährleisten

Darüber hinaus verweist der ZIA auf bestehende steuerliche Hemmnisse bei der Erzeugung Erneuerbarer Energien am Gebäude. So unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aktuell regelmäßig nicht der Gewerbesteuer. Das entfällt aber, wenn die entsprechenden Einnahmen durch gewerbliche Einkünfte etwa durch die Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien am Gebäude „infiziert“ werden. „Die Gewerbesteuerinfektion ist ein enormes Hindernis, das in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass viele Vermieter ihre Potenziale im Bereich der Erneuerbaren Energien nicht ausschöpfen konnten. Die Einkünfte, die aus der Erzeugung und Einspeisung Erneuerbarer Energien im Quartier erzielt werden, sollten daher als unschädliche Nebengeschäfte qualifiziert werden. Sonst könnte das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom lediglich ein zahnloser Papiertiger ohne Wirkung in der Praxis werden“, sagt Mattner.






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