News RSS-Feed

07.06.2017 Neue Überwachungspflicht für Kühlanlagen in Shoppingcentern

Der Bundesrat hat einer neuen Überwachungspflicht für Verdunstungskühlanlagen zugestimmt. Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) betrifft sowohl Kühltürme in Kraftwerken als auch kleinere Anlagen, die beispielsweise Shoppingcenter und Bürogebäude klimatisieren. „Verdunstungskühlanlagen verdampfen Wasser, in dem sich gesundheitsschädliche Bakterien stark vermehren können“, sagt Dr.-Ing. Hans Ulrich Dahme vom Prüflabor SGS Institut Fresenius. „Mit der 42. BImSchV verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber dazu, das verwendete Wasser von Rückkühlwerken und Nassabscheidern mindestens alle drei Monate durch spezialisierte Labore mikrobiologisch untersuchen zu lassen.“

Die gesetzliche Neuregelung soll mögliche Gesundheitsgefahren durch Legionellen ausschließen. In der Vergangenheit kam es durch Bakterien in verunreinigten Rückkühlwerken zu einer Reihe von Krankheitsfällen, teilweise mit Todesfolgen. Legionellen hatten sich im Wasser der Anlagen vermehrt, über Wassertröpfchen in der Luft verbreitet und bei Anwohnern schwere Lungenentzündungen ausgelöst.
„Bundesweit fallen 30.000 bis 50.000 Kühlanlagen unter die neue Überwachungspflicht der 42. BImSchV. Alle Betreiber benötigen nun mikrobiologische Gutachten und regelmäßige Prüfungen durch zugelassene Labore und Sachverständige“, sagt Dr.-Ing. Hans Ulrich Dahme vom akkreditierten Prüflabor SGS Institut Fresenius. Der Experte empfiehlt Betreibern, bald geeignete Dienstleister anzufragen. Mit Verabschieden der neuen Verordnung durch den Bundesrat werde der Andrang bei Laboren und Sachverständigen stark zunehmen.

Hygienegerechter Betrieb

Die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung 42. BImSchV basiert auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2/3. Sie schreibt einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vor und konkretisiert die genaue Umsetzung. Unter anderem werden bestimmte bauliche Maßnahmen gefordert. Zudem existiert eine behördliche Anzeigepflicht. Eine fachkundige Person muss eine Risikobewertung der Anlage vornehmen und das Wasser regelmäßig in einem Labor untersucht werden.

Die Experten der SGS-Gruppe Deutschland, zu der auch der SGS-TÜV Saar und SGS Institut Fresenius gehören, verfügen über die Kompetenz, Betreiber von Kühlanlagen zu unterstützen. Für einen regelkonformen, sicheren Betrieb der Anlagen begleiten die Experten der SGS den gesamten Prozess – angefangen von der Gefährdungsbeurteilung, über die mikrobiologische Untersuchung bis hin zur Beratung beim technischen Betrieb.





Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!