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25.07.2017 Neues Qualitätssiegel für die Immobilienwirtschaft

Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist für viele die größte finanzielle Transaktion im Leben. Aber auch bei der Vermietung oder Verwaltung einer Immobilie ist kompetenter Rat besonders wichtig. Professionelle Makler bzw. Verwalter unterstützen ihre Kunden umfassend und qualifiziert. Doch wie findet man einen besonders empfehlenswerten Makler/Verwalter, fragen sich viele Verbraucher.
Sicherlich kann man bei der Suche im Internet schnell einen Immobilienprofi finden. Hier präsentieren sich viele Unternehmen mit den Bewertungen Ihrer Kunden. Für Unternehmen sind solche, positive Kundenbewertungen, das Beste was Ihnen passieren kann. Doch gibt es aber auch Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben positive Kundenbewertungen zu schreiben.

Experten gehen davon aus, dass bis zu 30% der Internetbewertungen gefälscht sind. Wie kann man sich als Verbraucher sich sein, einen wirklichen Experten mit echten Bewertungen gefunden zu haben.

Monika Monegel vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. (DIQP) sagt, „seien Sie kritisch und hinterfragen Sie Bewertungen. Gerade wenn nicht geprüft wird, ob der Rezensent auch wirklich Kunde ist, sind Manipulationen leicht möglich.“

Bei Onlineshops bieten verifizierte Bewertungen eine größere Sicherheit. Dabei wird weitestgehend sichergestellt, dass die abgegebenen Bewertungen von echten Kunden stammen. Nun bietet das DIQP für die Immobilienbranche ebenfalls die Möglichkeit verifizierter Bewertungen und ergänzt dies um das hochwertige Qualitätssiegel für geprüfte Servicequalität.

Dabei führt das DIQP selbst die Kundenbefragung unter den echten Kunden der Immobilienunternehmen durch. Zudem wird der Service von Mystery Kunden getestet und Prozesse analysiert.

Geprüfte Servicequalität (DIQP) wurde von Label-online.de mit der Höchstbewertung „Besonders empfehlenswert“ ausgezeichnet. In allen Kategorien wurde die Höchstpunktzahl erreicht. „Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V.“ betreibt das Portal und wird mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.








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