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04.08.2017 Wohnungseigentum: Verwalterwechsel muss gut vorbereitet sein

In Wohnungseigentumsanlagen steht eine Neubestellung oder ein Wechsel der Verwaltung meist alle drei bis fünf Jahre an. In der Praxis werden die Arbeiten hierfür gern dem Verwaltungsbeirat überlassen, den die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gewählt hat. Vorsicht, Haftungsrisiko! Der Verwaltungsbeirat darf nicht eigenmächtig ausschreiben, verhandeln und später gar den Verwaltervertrag unterschreiben. Er braucht hierfür einen konkreten Auftrag der Eigentümerversammlung inklusive Vorgaben zu den Eckpunkten des (neuen) Vertrags. Auch über den Abschluss entscheidet am Ende nur die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin.

Das Vorgehen will gut geplant sein. "Mindestens ein Jahr vor dem Auslaufen des alten Vertrags sollten WEGs mit den Vorbereitungen für eine Neubestellung beginnen", sagt WiE-Referentin Sabine Feuersänger. Zunächst werden sich die Eigentümer informell darüber austauschen, ob es eine Mehrheit für die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der bestellten Verwaltung gibt oder eher ein Verwalterwechsel befürwortet wird. Dann muss eine Eigentümerversammlung z.B. dem Verwaltungsbeirat einen Auftrag zur Nachverhandlung des alten Vertrags oder zu einer Neuausschreibung erteilen und Eckpunkte hierfür festlegen. In einer Folgeversammlung werden die Bewerber vorgestellt, einer ausgewählt und über den Vertrag mit ihm abgestimmt. "Für eine Vorauswahl sind dazwischen oft auch außerordentliche Eigentümerversammlungen sinnvoll", sagt Feuersänger. Damit alles seine Richtigkeit hat und Beschlüsse nicht anfechtbar sind, muss der gesamte Prozess rechtskundig und gut koordiniert über die Bühne gehen. "Keine leichte Aufgabe für WEGs und Beiräte, die ja Verbraucher sind und mit kaufmännischen und rechtlichen Vertragsverhandlungen oft wenig Erfahrung haben."

Um WEGs und Beiräte zu unterstützen, hat Wohnen im Eigentum e.V. jetzt ein "Themenpaket Verwaltungswechsel" herausgegeben. Herzstück ist der neue WiE-Muster-Verwaltervertrag. Mit diesem, an den Belangen der Eigentümer ausgerichteten Klauselwerk will WiE dem Gestaltungsvorteil der Verwaltungen entgegenwirken. Denn naturgemäß legen diese Profis den WEGs Verträge vor, die an eigenen gewerblichen Interessen orientiert sind. Der WiE-Muster-Verwaltervertrag kann dann als Blaupause für die Verhandlungen dienen mit dem Zweck, dass WEGs die ihnen wichtigen Regelungen formulieren und einbeziehen können. Das sind aus WiE-Sicht zum Beispiel Vorgaben zur Kontenkontrolle durch die WEG oder zu Verfügungsbeschränkungen, damit schlecht wirtschaftende oder gar veruntreuende Verwaltungen auffliegen, bevor große Schäden entstehen. Das "Themenpaket Verwaltungswechsel" ist bestellbar im WiE-Shop unter wohnen-im-eigentum.de.





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