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14.08.2017 Von Grund auf sicher – Wozu dient eigentlich ein Grundbucheintrag?

Björn Peickert, Vorstandsmitglied der DI Deutschland.Immobilien AG, zum Grundbuch für Immobilien: „Anlage-Immobilien – cleveres Investment und stabile Altersvorsorge. Um Geld renditestark anzulegen, greifen immer mehr Sparer auf Renditeobjekte wie Ferien-, Denkmal- oder Pflegeimmobilien zurück. Zu Recht, denn diese Sachwerte versprechen nicht nur einen sicheren Mietzins und ein geringes Risiko, sondern sind zudem vor Inflation geschützt. Ein Grundbucheintrag sichert den Kauf einer Immobilie zusätzlich ab. Besitzer haben damit die Option, Immobilien an Dritte zu übertragen.

Beim Grundbuch handelt es sich um ein beim Amtsgericht geführtes Register, das die Rechtsverhältnisse von Grundstücken dokumentiert. Es gibt Aufschluss über Größe, Nutzungsart, Eigentumsverhältnisse sowie Lasten und Beschränkungen einer Immobilie. Zudem liefert es Kaufinteressierten bereits vor der Investition umfassende Informationen zu einem Objekt. Für das Grundbuch und die Eintragung der Besitzverhältnisse ist ein Notar zuständig. Erwirbt eine Eigentümergesellschaft eine Immobilie, dokumentiert eine Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte an den Wohneinheiten sowie den Gemeinschaftsbereichen. Dank des Grundbuches beziehungsweise des Teileigentumsgrundbuches besteht die Möglichkeit, eine Immobilie im Testament als Erbschaft zu vermerken, bei Schulden zu beleihen, sie zu verkaufen oder zu verschenken.“






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