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12.09.2017 Hausbau der Golden Agers – Baufinanzierung für Senioren

Nach einem langen und harten Arbeitsleben wünschen sich angehende Rentner den perfekten Altersruhesitz. Da die gegenwärtige Immobilie diese Ansprüche nicht immer erfüllt, wird schnell der Wunsch nach einem individuellen und altersgerechten Haus groß. „Eine Baufinanzierung im Alter muss besonders durchdacht sein. Mit dem Renteneintritt verringert sich meist das monatliche Einkommen und das angesparte Kapital wird, ohne andere Einkünfte, stetig weniger. Deshalb sollten Kredite für den Hausbau im besten Falle schon vorher abbezahlt sein“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Bis zur Lockerung der im März 2016 eingeführten Wohnimmobilienkreditrichtlinie Anfang des Jahres war es für „ältere Semester“ sehr schwierig, überhaupt eine Finanzierung zu bekommen. Denn Senioren galten durch das sinkende Einkommen zum Renteneintritt als Risikogruppe. Mittlerweile sind die Kriterien für die Annahme eines Kreditantrages weniger strikt. Gerade wenn angehende Darlehensnehmer über ein hohes Maß an Eigenkapital verfügen, spielt das Alter eine untergeordnete Rolle.

Hohe Tilgung und Flexibilität sind entscheidend

Sind Kreditnehmer schon über 50, sollten sie die anfängliche Tilgung so hoch wie möglich ansetzen. „Wenn Ältere einen Kredit aufnehmen und die Rückzahlung noch bis ins Rentenalter dauert, müssen sie besonders auf die Flexibilität achten. So sind beispielsweise variable Finanzierungsmodelle, die an das gesunkene Einkommen angepasst sind, denkbar“, so Scharfenorth weiter. Bei diesen Tarifen sind Raten und Tilgung anfänglich sehr hoch, während sie nach dem Renteneintritt stetig fallen.

Denkbar sind auch Ratenwechsel ohne Gebührenaufschlag. Wichtig ist zudem die Vereinbarung von Sondertilgungen. Denn verfügt der Kreditnehmer im Rentenalter über größere Geldbeträge, kann er diese in die Rückzahlung einfließen lassen, um die Gesamtbelastung zu verringern. Auch ist eine lange Zinsbindung empfehlenswert, im besten Falle über die gesamte Laufzeit. Fällt die Finanzierung noch in die Rentenzeit, ist die Ermittlung der monatlichen Belastung besonders entscheidend, damit der Eigentümer nicht plötzlich eine böse Überraschung erlebt.







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