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22.09.2017 Fortbildungsverpflichtung erster Schritt, Ziel ist Sachkundenachweis

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter gebilligt. Damit werden Makler und Verwalter gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Zudem müssen WEG- und Mietverwalter zukünftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. August 2018 in Kraft treten.

„Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substantiellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben“, sagt die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes IVD, Sun Jensch.

Der IVD setzt als Branchenverband eine umfangreiche Sach- und Fachkundeprüfung der Mitglieder als Aufnahmebedingung voraus. Außerdem benötigen die Mitglieder zwei Pflichtversicherungen zudem wird eine lebenslange Weiterbildung abverlangt. Aus Sicht des IVD sollten all diese Voraussetzungen bundesweit für Immobilienmakler und Verwalter in der Branche auch gerade hinsichtlich des Verbraucherschutzes gelten. Jensch bemängelt, dass einerseits das Ausüben eines Berufs in Deutschland streng reguliert sei, aber es andererseits für die Berufe des Immobilienmaklers und des Hausverwalters keinerlei gesetzliche Mindestanforderungen an Ausbildung und Sachkunde gebe. Ein freies Vorstrafenregister und geordnete Vermögensverhältnisse genügen derzeit, um als Makler oder Verwalter arbeiten zu können. Die Bundesgeschäftsführerin weiter: „Für Verwalter und Makler gilt zukünftig die Fortbildungsverpflichtung. Dabei sind 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachzuweisen. Das heißt: erstmals 2021 sind diese Weiterbildungsstunden nachzuweisen. Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird in der Rechtsverordnung festgelegt.“

„Nach der Verkündung des Gesetzes zur Berufszulassungsregelung wird es eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben. In dieser Zeit wird auch die Rechtsverordnung im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet, die Dreh- und Angelpunkt für die Anerkennung der Fortbildungen sein wird. Bei der verpflichtenden Haftpflichtversicherung wird nach ersten Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums eine Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Fall – und maximal 500.000 Euro - abverlangt“, sagt Jensch. Die Immobilienmakler müssen die Berufshaftpflichtversicherung nicht vorlegen.






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