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10.11.2017 Dresden braucht 52.000 Neubauwohnungen bis 2030 laut Aengevelt

Dresden wächst und gedeiht – seit dem Zensus 2011 ist die Einwohnerzahl um über 30.000 Menschen gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat AENGEVELT-RESEARCH den quantitativen Wohnungsneubaubedarf in Dresden für den Zeitraum 2017-2030 analysiert. Grundlage ist die "6. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2015 bis 2030", die auf Basis eines Kohorten-Komponenten-Modells für Dresden eine Bevölkerungszahl von rd. 592.000 im Jahr 2030 prognostiziert (Stand 31.12.2016: rd. 552.000 Einwohner).

Ergebnis der Analyse: Insgesamt beträgt der Neubaubedarf in Dresden bis 2030 rd. 52.200 Wohnungen. Dies entspricht einer mittleren Fertigstellungsquote von durchschnittlich 3.700 Wohnungen pro Jahr.

Dazu Frank Korablin von AENGEVELT-RESEARCH: „Dass Dresden für Menschen vieler Altersklassen immer interessanter wird, zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahlen in den letzten Jahren. Gleichzeitig zeigt sich auch eine positive Entwicklung am Dresdner Wohnungsmarkt: So hat sich die Zahl der Fertigstellungen in den Jahren 2012-2016 mit im Durchschnitt rd. 1.400 Neubauwohnungen pro Jahr im Vergleich zum Zeitraum 2000-2011 nahezu verdoppelt. Die Zahl der Baugenehmigungen hat sich mit durchschnittlich 2.350 Neubauwohnungen pro Jahr sogar fast verdreifacht.“

„Diese Entwicklung ist sehr erfreulich und zeigt, dass Politik, Verwaltung und Immobilienwirtschaft die wohnungsbaupolitischen Herausforderungen einer wachsenden Landeshauptstadt erkannt haben und darauf reagieren“, ergänzt Anett Richter, Niederlassungsleiterin von AENGEVELT Dresden, und führt weiter aus: „Der Vergleich dieser Zahlen mit dem analysierten zukünftigen Bedarf von jährlich durchschnittlich 3.700 Neubauwohnungen bis 2030, also durchgängig über die nächsten 14 Jahre, zeigt aber auch, dass die Anstrengungen noch weiter verstärkt werden müssen.“

Die Berechnungsfaktoren: Nachholbedarf, Neubaubedarf, Ersatzbedarf
Der Wohnungsbedarf, der primär von der Entwicklung der Zahl der bedarfsrelevanten Privathaushalte (= 97% der gesamten Privathaushalte) abhängt, wurde mittels der Komponentenmethode berechnet. Dabei wird zwischen Nachholbedarf, Neubedarf und Ersatzbedarf unterschieden:
• Der Nachholbedarf entspricht der Differenz zwischen dem Soll-Wohnungsbestand (bedarfsrelevante Privathaushalte plus 3% Fluktuationsreserve = 308.100 WE) und dem tatsächlichen Wohnungsbestand (= 301.800 WE) im Ausgangsjahr 2016. Die Berechnungen zeigen, dass in Dresden aktuell ein Wohnungsdefizit von rd. 6.200 Wohneinheiten besteht.
• Der Neubedarf ergibt sich aus der Entwicklung der Zahl der Privathaushalte zwischen 2017 und 2030. Hierbei geht AENGEVELT-RESEARCH bei der Modellierung angesichts des anhaltenden Trends zur Haushaltsverkleinerung davon aus, dass die durchschnittliche Haushaltsgröße in Dresden von aktuell 1,79 Einwohnern (EW) moderat auf rd. 1,74 EW/HH bis 2030 sinkt. Auf dieser Basis erhöht sich die Zahl der Privathaushalte gemäß der Bevölkerungsprognose auf rd. 340.500 bedarfsrelevante Haushalte inkl. Fluktuationsreserve. Daraus ergibt sich für Dresden ein Neubedarf bis 2030 von rd. 32.400 WE.
• Über den Ersatzbedarf werden Wohnungen kompensiert, die aus wirt-schaftlichen Gründen, altersbedingt, durch Umnutzung etc. aus dem Markt ausscheiden. Der Ersatzbedarf im Zuge von Wohnungsabbrüchen, Umnutzungen und Zusammenlegungen wurde mit einer moderaten Quote von 0,3% des Wohnungsbestandes pro Jahr angesetzt und entspricht für den Gesamtzeitraum 2017-2030 13.600 WE.
• In der Summe der drei Faktoren beträgt damit der Neubaubedarf in Dresden bis 2030 rd. 52.200 Wohneinheiten. Das heißt, um eine quantitativ bedarfsgerechte Wohnungsversorgung zu gewährleisten, müssten bis zum Jahr 2030 im Mittel rd. 3.700 anstatt wie zuletzt 1.400 jährlich gebaut werden.

Ein quantitativ und qualitativ bedarfsgerechtes Wohnungsangebot ist für Anett Richter ein unverzichtbarer Faktor für das weitere Wachstum Dresdens. Entscheidende Maßnahmen sind aus ihrer Sicht deshalb angesichts entsprechender Vorlaufzeiten die rechtzeitige Ausweisung von geeignetem Wohnbauland, eine weitere Steigerung der Neubaugenehmigungen und ihre zügige Realisierung. Im Klartext: Heute müssen die Weichen gestellt werden, um das aufgezeigte Fertigstellungsvolumen zeitgerecht zu gewährleisten.







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