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09.03.2021 ESG-Offenlegung: Tiefgreifender Wandel für die Immobilienbranche

Es ist so weit, Nachhaltigkeit wird zu einem Kriterium, das Investoren in der EU nicht länger ignorieren können. Vom 10. März 2021 an kommt die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zur Anwendung. Sie legt für Finanzmarktteilnehmer umfassende Informations- und Offenlegungspflichten für die Nachhaltigkeitsrisiken von Investments fest.

„Finanzmarktteilnehmer müssen künftig die Klima- bzw. Umweltrisiken in ihren Investitionsentscheidungen transparent machen. Auf Produktebene gilt diese Offenlegungsverpflichtung ebenfalls, wenn diese mit Nachhaltigkeitskriterien beworben werden. Damit ist ein tiefgreifender Paradigmenwechsel angestoßen, der aus dem Finanzmarkt auf nahezu alle Akteure der Immobilienwirtschaft ausstrahlen wird“, erklärt Dr. Gunnar Gombert, JLL Head of Sales & Business Development Germany.

Die Bewertung der Investitionsrisiken folgt dabei der ebenfalls neu ausgearbeiteten EU-Taxonomie, die vorerst zwar nur für klimabezogene Kriterien konkretisiert ist, aber in übrigen Punkten die Einhaltung von gegebenen Mindeststandards einfordert. „Damit schafft die EU für Nachhaltigkeitskriterien eine zwar zunächst noch unvollständige, aber dennoch einheitliche Sprache, was das Greenwashing von nicht wirklich nachhaltigen Investments erschweren wird“, so Gombert.

Vor allem die Auswirkung der Offenlegungsverordnung auf die Projektentwickler lasse sich nicht genug betonen. „Zahlreiche Entwickler sind nicht wirklich auf die Auswirkungen vorbereitet. ESG ist weit umfassender als nur ‚Green Building‘. Investoren werden sich in ihren Entscheidungsprozessen immer stärker konform zur EU-Taxonomie ausrichten und bei ihren Ankaufsentscheidungen hohe ESG-Risiken meiden. Entwickler, die diesen Kriterien nicht genügen, haben also künftig bei der Suche nach einem Finanzierer deutliche Nachteile bis hin zu Ausschlusskriterien zu erwarten. Mieter stellen bereits heute Ansprüche an den CO2-Fußabdruck, Barrierefreiheit oder gesunde und wiederverwertbare Materialien. Arbeitnehmer wünschen sich einen werteorientierten und verantwortungsvoll agierenden Arbeitgeber. Auch in der Dokumentation von Nachhaltigkeitsaspekten, die Investoren ebenfalls verlangen dürften, haben die meisten Entwickler noch teils erheblichen Nachholbedarf“, so die Einschätzung Gomberts.

Auch wenn in der öffentlichen Wahrnehmung Umwelt- und Klimafragen im Fokus stehen, gehen die ESG-Anforderungen über diesen Rahmen hinaus und schließen bedeutungsgemäß auch Kriterien der Sozialverträglichkeit und Unternehmensführung ein. „Arbeitsrechtliche Bestimmungen und Compliance-Anforderungen, auch ausgedehnt auf Zulieferer und Subunternehmer, werden also nicht nur selbstverständlich einzuhalten sein, sondern zunehmend ebenfalls dokumentiert werden müssen“, sagt Gombert.

Und damit ist erst der Anfang gemacht. Neben der Konkretisierung der EU-Taxonomie hat die Finanz- und damit in Folge die Immobilienwirtschaft in den kommenden Jahren weiter steigende Anforderungen aus dem ESG-Regelwerk zu erwarten.





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