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22.04.2021 Reform bei Share Deals: Statt Steuerschlupfloch Industrie getroffen

Gestern wurde im Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Ausweitung der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Anteilsverkäufen, sog. Share Deals beschlossen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft kritisiert unbedachte Folgen und Wirkungen für deutsche Unternehmen. Selten so einheitlich hatten schon die Sachverständigen bei der Anhörung zum Gesetz dem Parlament erläutert, dass jedes kapitalmarktorientierte Wirtschaftsunternehmen mit auch nur einer Produktions- oder Verwaltungsimmobilie von der Neuregelung erfasst wird und zukünftig mitunter selbst bei Kleinstübertragungen von Anteilen für ihren gesamten Immobilienbesitz Grunderwerbsteuer zahlt“, erläutert Dr. Mattner, börsennotierte Unternehmen müssten gar im Ausland Anteilskäufe über mehrere Beteiligungsebenen überwachen, „das ist undurchführbar“ und plötzlich kommen z.B. Industrieunternehmen in die Bredouille Grunderwerbsteuer zu zahlen ohne dass ein Grundstück den Eigentümer wechselt.

„Die daraufhin eingefügte Börsenklausel schafft keine Abhilfe. Weder sind alle wichtigen Börsenplätze erfasst noch alle finanzmarktrelevanten Vorgänge wie zum Beispiel Börsengänge oder die Begebung neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen. Auch greift die Börsenklausel bei mittelbaren Anteilsübertragungen nicht – wenn an dem börsennotierten Unternehmen nun beispielsweise ein Fonds beteiligt ist, kann der Handel mit den Anteilsscheinen des Fonds zu einem Grunderwerbsteueranfall beim börsennotierten Unternehmen auf den gesamten Grundbesitz führen. Hierbei reden wir mitunter von dreistelligen Millionenbeträgen – und das wiederkehrend. In Zeiten, in denen die Politik richtigerweise versucht aufgrund der Pandemiefolgen die Wirtschaft zu unterstützen und auch in der Koalition Einigkeit bestand, belastende Gesetze für die Wirtschaft aktuell zu vermeiden, ist dieses Gesetz ein Bärendienst für den deutschen Wirtschaftsstandort.“

Auch von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Absenkung der Beteiligungsgrenzen auf 90% und der Verlängerung der Haltefristen hatten Sachverständige dringend abgeraten, weil weder Steuerpflichtige noch die Finanzverwaltung, die sich hieraus ergebenden steuerlichen Pflichten nachhalten können und sich die damit verbundenen Übergangsregelungen als hochgradig komplex zeigten.

„Mit dem nun im Bundestag verabschiedeten Gesetz wird das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer effektiven und rechtssicheren Reform gerade nicht umgesetzt und schießt weit über das Ziel hinaus. Schon gar nicht, wenn die Folgeschäden auf den Schultern der Steuerpflichtigen und unseres Wirtschaftsstandorts lasten würden“, resümiert Dr. Mattner.








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