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30.04.2021 Rückschritt: DGNB zur delegierten Verordnung der EU-Taxonomie

Nach zweijähriger Konsultation hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 den delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Darin sind die technischen Überprüfungskriterien für die Erreichung eines „Green Investment“-Labels in der EU ausführlich dargelegt. Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapitalflüsse so umzuleiten, dass ein nachhaltiges Wachstum ermöglicht wird. In diesem Sinne soll die Taxonomie zu einem wichtigen Katalysator werden, um die Transformation der europäischen Wirtschaft in Übereinstimmung mit den EU-weiten Klimazielen gemäß dem Pariser Klimaabkommen zu finanzieren.

Für den erfolgreichen Übergang hin zu einer CO2-armen Wirtschaft spielt der Bau- und Immobiliensektor eine entscheidende Rolle. Dieser macht 40 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs aus und stößt Treibhausgasemissionen in vergleichbarer Größenordnung aus. Um bei einer globalen Erwärmung von unter 2°C zu bleiben, müssen die gebäudebedingten Emissionen bis 2050 gegenüber 2015 um fast 80 Prozent gesenkt werden. Als Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) begrüßen wir daher ausdrücklich die Integration des Bausektors in die EU-Taxonomie.

Kritisch sehen wir allerdings, dass bei den jetzt veröffentlichten finalen Kriterien für Aktivitäten im Bereich Bauen und Immobilien die Anforderungen im Vergleich zu früheren Versionen zum Teil deutlich abgeschwächt wurden. Dies betrifft unter anderem folgende Punkte:

• Bei Neubauten wurden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf signifikant gesenkt. Gebäude müssen nur noch einen Primärenergiebedarf nachweisen, der 10 Prozent unter den national definierten Standards für Niedrigstenergiegebäude liegt. Zuvor lag der Wert noch bei 20 Prozent.

• Im Bereich „Erwerb und Eigentum“ müssen Gebäude, die vor 2021 gebaut wurden, einen Energieausweis der Klasse A haben oder alternativ nachweisen, dass sie in Bezug auf ihren Primärenergiebedarf zu den besten 15 Prozent des nationalen oder regionalen Gebäudebestands gehören. Für diese alternative Nachweisführung wurde in der neuen Version der Verordnung die Zusatzanforderung zurückgenommen, dass diese Gebäude über einen Energieausweis mindestens in der Klasse B verfügen müssen.

Aus Sicht der DGNB spiegeln die angepassten Standards im Neubau nicht mehr das Bestreben der Europäischen Kommission wider, es Marktteilnehmer zu ermöglichen, sich hinreichend für die Transformation zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft einzusetzen. Im Gegenteil, es führt zu einer Fehlallokation von Mitteln für nicht nachhaltige Aktivitäten, die schon in naher Zukunft wieder behoben werden müssen. Ein Primärenergiebedarf, der lediglich die Niedrigstenergiehaus-Standards um 10 Prozent unterschreitet, ist als Ausgangspunkt schlichtweg zu niedrig. Darüber hinaus wird es ohne einen Fahrplan für die schrittweise Erhöhung dieser Anforderung nicht zu Investitionen kommen, die den nationalen oder europäischen Klimazielen gerecht werden. Gefestigt wird zudem die Wahrnehmung, dass der Bau- und Immobiliensektor keine treibende Kraft im Kampf gegen den Klimawandel darstellt, sondern in der Rolle des Nachzüglers verharrt.

Im Bereich Erwerb und Eigentum ist der reguläre Weg (Energieausweis Klasse A) zwar ambitioniert. Dies ist derzeit jedoch in den meisten Märkten noch nicht umsetzbar. Die Streichung eines Mindeststandards (Energieausweis Klasse B) innerhalb des alternativen Nachweises (unter den besten 15 Prozent des nationalen bzw. regionalen Gebäudebestands zu sein) ermöglicht es, dass weniger ambitionierte Assets in scheinbar „grünen“ Fonds oder Finanzprodukten enthalten sind. Außerdem fehlen bei dieser alternativen Nachweisführung klare Definitionen, die für eine echte Bewertung erforderlich sind (regional bzw. national bleibt undefiniert).

Darüber hinaus kritisiert die DGNB ein mangelndes Vertrauen in etablierte Zertifizierungssysteme für nachhaltige Immobilien. Diese könnten die Qualität von Neubau, Sanierung und/oder Gebäudebetrieb hinsichtlich der zur Taxonomie gehörenden Anforderungen zuverlässig und unabhängig überprüfen. Auch das Fehlen eines klaren, verlässlichen Fahrplans für die stufenweise Anhebung der Ambitionen in den Anforderungen sieht die DGNB kritisch. Damit verpasst die Europäische Kommission eine Gelegenheit, das Klimaschutzengagement sowie die entsprechende Markttransformation zu beschleunigen.

Angesichts der Bedeutung des Gebäudesektors für den globalen Klimaschutz, seiner Rolle als Wirtschaftsmotor, der Millionen von Menschen Arbeit bietet, sowie hinsichtlich der sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen einer nachhaltigen, bezahlbaren gebauten Umwelt, sind die Kriterien des delegierten Rechtsakts nach Meinung der DGNB kurzsichtig und enttäuschend. Sie spiegeln nicht wider, was heute schon möglich ist und wofür sich die DGNB mit ihren mehr als 1300 Mitgliedsorganisationen aus allen Bereichen der Bau- und Immobilienwirtschaft seit 14 Jahren erfolgreich einsetzt.







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