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28.05.2021 Umwandlung: Bremsklotz für bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz

„Hierdurch werden die Mieten in nachgefragten Regionen steigen und dem Klimaschutz in Hessen ein Bärendienst erwiesen“, urteilt Haus & Grund Hessen über den für heute erwarteten Beschluss des Bundesrats: Eigentümer von Wohngebäuden brauchen künftig eine behördliche Erlaubnis, wenn sie in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchten – so sieht es das „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ vor.

Die Gesetzesnovelle und mit ihr das Umwandlungsverbot treten aller Erwartung nach am 1. Juli 2021 in Kraft. Dieses soll allerdings nicht unmittelbar in ganz Deutschland gelten. Vielmehr werden die Bundesländer ermächtigt, entsprechende Umwandlungsverordnungen für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu erlassen. „Wir fordern die hessische Landesregierung auf, keine solche Verordnung einzuführen – sonst wird sie zum Bremsklotz für bezahlbaren Wohnraum und den Klimaschutz in Hessen“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

Ein Umwandlungsverbot werde zwangsläufig dazu führen, dass weniger Eigentumswohnungen auf den Markt kommen. Diese Verknappung führe zu einer Verteuerung des Kaufpreisniveaus bei Eigentumswohnungen. Ein höherer Kaufpreis lässt einem vermietenden Eigentümer wiederum keine andere Wahl, als diesen durch eine höhere Mietforderung zu kompensieren, um nicht unwirtschaftlich zu handeln. Die Folge: Die Wohnungsmieten für neu vermietete Eigentumswohnungen werden steigen. Dies werde erhebliche Ausmaße haben, denn in Hessen werde jede zweite Eigentumswohnung vermietet und nicht selbst genutzt.

Ehrhardt: „Gerade die Kleinvermieter, die 66 Prozent der Mietwohnungen in Hessen zur Verfügung stellen, gehen bei Mietanpassungen und Modernisierungen sehr umsichtig vor. Und auch Eigenbedarfskündigungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Wenn Kleinvermietern von Mehrfamilienhäusern bei finanziellen Engpässen durch ein Umwandlungsverbot die Möglichkeit genommen wird, Kapital durch Verkauf einzelner Wohnungen zu generieren, bleibt diesen oftmals nur der Komplettverkauf des Mietshauses. Darauf warten nur die internationalen Anleger und Großunternehmen ohne örtliche Bindung, die die Immobilie in aller Regel renditemaximierend bewirtschaften und die Renditeerwartung durch Mieterhöhungen an die Mieter weitergeben.“

Bärendienst für den Klimaschutz in Hessen

Private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern würden durch eine solche Neuregelung zudem daran gehindert werden, einzelne Wohnungen verkaufen zu können, um die oft kostspielige energetische Modernisierung des Gebäudes überhaupt finanzieren zu können. „Dies wäre ein Bärendienst für den Klimaschutz in Hessen“, warnt Ehrhardt.

„Eigentum ist der beste Schutz vor steigenden Mieten“

Die eigentliche Problematik von zu geringem Wohnungsangebot und hohen Mieten in den Städten werde so nicht gelöst. „Ein tatsächlich wirksames Mittel gegen steigende Mieten ist, Mieter in die Lage zu versetzen, Wohneigentum erwerben zu können. Das macht sie unabhängig von der Mietentwicklung um sie herum und schützt sie vor Kündigung. Eigentum ist der beste Schutz vor steigenden Mieten. Insofern wäre die Verbreiterung des Wohneigentums, gerade auch in Großstädten, eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, auf die wir bis heute leider vergeblich warten.“







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