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09.09.2021 Enttäuschung aus Berlin: Keine Bundesrat-Abstimmung über HKVO

Die Agenda für die Bundesratssitzung am 17. September 2021 – die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl – ist veröffentlicht. Den Punkt zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ sucht man vergebens. Er wurde gestrichen, die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Heizkostenverordnung vertagt.

Durch die Änderung der Heizkostenverordnung soll die europäische Energieeffizienz-Richtlinie, EED, in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der EED ist es, weitere Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu heben und damit auf den Klimaschutz einzuzahlen. Die EED sollte bereits zum 25. Oktober 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „Wir bedauern es sehr, dass die Entscheidung über die novellierte Heizkostenverordnung vertagt wurde. Das führt zur Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“

Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EED in nationales Recht, bleibt die in der EED gesetzte Frist: Bis Ende 2026 müssen alle Mehrparteienhäuser vollständig mit fernauslesbarer Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein.

Dr. Dirk Then ergänzt: „Es sollte nicht auf die Umsetzung der EED in der HKVO gewartet werden. KALO hat eine EED-konforme, zuverlässige Lösung, die zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgt und damit weitere Vorteile bietet. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit. Mit Blick auf die Gerätelaufzeiten und Austauschzyklen kann durch eine frühzeitige EED-konforme Ausstattung ein möglicher finanzieller Nachteil für Eigentümer und Bewohner vermieden werden.“






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