News RSS-Feed

01.10.2021 Grundsteuer: Bayern geht den vernünftigen Weg

„Der Gesetzentwurf für das Bayerische Grundsteuermodell ist transparent, für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung leicht zu administrieren und erfüllt die verfassungsrechtlichen Vorgaben“, sagte Sven Behrends, Vorstandsmitglied der ZIA-Region Süd, in der heutigen Anhörung vor dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags. „Die Nutzung der Länderöffnungsklausel und die Abkehr vom komplexen Bundesmodell ist aus Sicht des ZIA daher grundsätzlich der richtige Schritt bei der künftigen Ausgestaltung der Grundsteuer in Bayern.“

Lediglich in einigen wenigen Punkten sieht der ZIA weiterhin Optimierungsbedarf und weist dem Bayerischen Gesetzgeber in Sonderfällen der Grundstücksbewertung einen praxisgerechten Weg, um die Erklärung durch die Steuerpflichtigen und die Veranlagung seitens der Finanzverwaltung weiter zu vereinfachen.

Grundsteuer C bleibt außen vor

Daneben bewertet der ZIA die Klarstellung der Bayerischen Landesregierung positiv, von der Einführung einer Grundsteuer C abzusehen. Durch diese hätten die Kommunen einen erhöhten Grundsteuerhebesatz für unbebaute, aber baureife Grundstücke erheben können „Das Bayerische Kabinett hat vernünftigerweise die Lehren aus der Geschichte gezogen“, sagt Behrends. So sollte die 1961 eingeführte Grundsteuer C den steigenden Preisen für unbebaute sowie bebaubare Grundstücke und der bundesweit vielerorts grassierenden Baulandnot entgegenwirken. Dies gelang dem Gesetzgeber nicht.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags analysierte die Auswirkungen der damals eingeführten Grundsteuer C und legte dar, dass nach der Einführung vor allem die finanzschwachen Bürger ihre Grundstücke verkaufen mussten, während finanzstarke Akteure profitierten. Im Ergebnis hatte sich das Grundstücksangebot entgegen den Erwartungen nicht vergrößert und der Markt der Grundstücksspekulanten erlebte einen unerwünschten Aufschwung. „Der ZIA unterstützt den bayerischen Ansatz, damit sich diese negative Erfahrung mit der Grundsteuer C nicht wiederholt“, so Behrends.






Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!