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16.02.2022 Förderung von 8.000 Wohneinheiten wegen Fristverkürzung verloren

Eine aktuelle Umfrage des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen belegt die dramatischen Folgen der plötzlichen Verkürzung der Antragsfrist für die Neubauförderung: Anträge von BFW-Mitgliedsunternehmen für 8.000 Wohneinheiten sollten noch bis zum 31. Januar gestellt werden. Der überwiegend größte Teil davon war bereits bei der KfW registriert, die sogenannte BzA-Nummer lag vor. Die meisten dieser Bauprojekte mit einer Gesamt-Investitionssumme von rund 2 Milliarden Euro und einem Förderanteil von 175 Millionen Euro stehen jetzt auf der Kippe. Der BFW prüft derzeit juristische Handlungsoptionen für seine Mitglieder.

„Mit jedem Tag länger wird das ganz Ausmaß des plötzlichen Stopps aller Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich. Unsere Umfrage zeigt: In den sieben Tagen der Fristverkürzung wurde der Bau von 8.000 Wohnungen mit einem unbedachten Handstreich auf Eis gelegt. Wie eine Bundesregierung, die jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen will, das zulässt, ist mir unerklärlich“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel.

An der Umfrage hatten sich 124 Unternehmen beteiligt. Sie hatten sich darauf verlassen, ihren Förderantrag nach dem KfW55-Standard noch bis zum 31. Januar stellen zu können. Diese Frist war offiziell gesetzt worden.

„Schon die Nachricht im November über das Aus des Förderprogramms KfW55 hat die Branche schwer getroffen. Die Planungen für unsere Projekte lassen sich nicht einfach kurzfristig ändern. Da zählt jeder Tag“, so der BFW-Präsident weiter. Planungskapazitäten seien knapp, Energieberater und Fachingenieure chronisch überlastet.

„Und dann kommen noch langwierige Genehmigungsverfahren und Abstimmungsrunden mit Behörden dazu. Viele Kollegen haben Tag und Nacht gearbeitet, um die Frist Ende Januar zu halten. Und dann wird die Frist ohne Vorankündigung verkürzt. Größer könnte der Vertrauensverlust in die neue Bundesregierung kaum sein“, erklärte Andreas Ibel.

Der BFW prüfe derzeit alle juristischen Handlungsoptionen für seine Mitgliedsunternehmen. Gerade Unternehmen, die schon vor dem 24. Januar in Zusammenhang mit dem konkreten Förderantrag mit der KfW in Kontakt stünden und eine BzA-Nummer hätten (persönliche Kennnummer für die Bestätigung zum Antrag auf Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau), wollten Rechtssicherheit bekommen.






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