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24.06.2022 NRW: Schwarz-Grün sieht Bau- und Wohnungswirtschaft als Essentiell

Positiv kommentiert wird der neue Koalitionsvertrag von CDU und Grünen durch die Geschäftsführerin des NRW-Landesverbands der mittelständischen Immobilien- und Wohnungswirtschaft BFW, Elisabeth Gendziorra. „Wir begrüßen, dass die Koalition die Bau- und Wohnungswirtschaft als Schlüsselindustrie ansieht. Auch wenn Koalitionsverträge in erster Linie Absichtserklärungen sind, lassen sich Handlungsfelder und der Wille erkennen, die bewährte Partnerschaft für mehr Wohnungsbau fortzusetzen.“

In diesem Zusammenhang freut sich der BFW NRW darüber, dass der Vorschlag, den Dialog in der Allianz für Wohnungsbau und in der Baukostensenkungskommission fortzusetzen, positiv aufgegriffen wurde. „Die verlässliche Förderperspektive für den Neubau und die Modernisierung von preisgebundenen Mietwohnungen und des selbstgenutzten Wohneigentums schafft die Basis für eine anhaltende Investitions-bereitschaft“, so Elisabeth Gendziorra. Die Einführung einer Förderung für preisgedämpften Wohnraum bezeichnete sie als zielführendes Instrument.

Mehr bezahlbaren Wohnraum erreichen wir nur durch Neubau, wir sehen es jedoch als Herausforderung an, trotz wachsender Kosten und des Mangels an verfügbarem Bauland nachhaltig zu bauen“, ergänzt die Interessenvertreterin der mittelständischen Immobilienwirtschaft. „Leider sind jedoch Baustandards, die dem Klimaschutz dienen sollen, oft nicht effizient und damit auch nicht wirtschaftlich darstellbar.“

„Wir begrüßen vor allem, dass die schwarz-grüne Koalition sich vornimmt, die wichtigsten Bauvorschriften auf Landesebene zu überarbeiten“, so Gendziorra. Die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft baue auf ein praxisgerechtes, flexibles Baurecht. Die Unternehmen seien durchaus bereit, innovative Technologien und Baustoffe einzusetzen, aber nicht selten stoße das Engagement an gesetzlich definierte Grenzen. Gendziorra fordert Innovationsklauseln, um zukunftsorientiert bauen zu können. Auch die angekündigten Initiativen des Landes NRW auf Bundesebene zur Flexibilisierung des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung Lärm seien geeignete Mittel, um Planen und Bauen in der Praxis zu erleichtern.






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