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11.10.2022 BaFin bringt angepasste BelWertV und Mindestkapitalisierungszinssätze

Die BaFin hat am 07. Oktober 2022 eine Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) im Rahmen der pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung veröffentlicht. Die Novelle ist bereits einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Bisher waren laut BelWertV für Wohn- und Gewerbeimmobilien feste Mindestkapitalisierungszinssätze vorgeschrieben. Künftig wird der Zinssatz der 30-jährigen Bundesanleihe als Basiszinssatz verwendet.

Zurzeit ergibt das einen Zinssatz von 2,1%. Dieser Basiszinssatz wird ab sofort jährlich zum 1. November überprüft und zum 1. Januar des Folgejahres angepasst, sofern er sich seit der letzten Anpassung um mindestens 0,5% geändert hat. Auf den Basiszinssatz wird ein Risikoaufschlag von 3% für Wohnimmobilien und 4% für gewerbliche Immobilien vorgenommen, sodass sich derzeit rechnerisch ein Mindestkapitalisierungszinssatz von 5,1% für Wohn- und 6,1% für Gewerbeimmobilien ergibt.

Für erstklassige Wohn- und Gewerbeimmobilien sind Abschläge von 0,5% möglich. Die Mindestkapitalisierungszinssätze wurden am 10. Oktober 2022 bestätigt und auf der BaFin-Webseite veröffentlicht.

Durch die erheblich gestiegenen Kaufpreise bei eigengenutzten Wohnimmobilien hat die BaFin zudem die Kleindarlehensgrenze auf 600.000 Euro angehoben.





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