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12.10.2022 Wohnen: vdp dringt auf Überprüfung der Regulierungsmaßnahmen

Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) organisierten Kreditinstitute begrüßen das Maßnahmenpaket des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum, das am heutigen Tag in Berlin im Bundeskanzleramt vorgestellt wurde. Wesentliches Ziel des Bündnisses, das auf einem breiten Konsens vieler gesellschaftlicher Gruppen beruht, ist die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnraums in Deutschland, eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben heute und in der Zukunft. Dies soll über eine deutliche bedarfsgerechte und nachhaltige Ausweitung von neuem Wohnraum erreicht werden.

„Jede neue bezahlbare Wohnung in Deutschland wird gebraucht“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungsfaktoren und der wirtschaftlichen Entwicklung hält der vdp das Ziel der Bundesregierung, 400.000 neue und bezahlbare Wohnungen pro Jahr zu schaffen, davon 100.000 Sozialwohnungen, für äußerst ambitioniert. „Es ist gut, dass das Bündnis gesellschaftlich breit aufgestellt ist und somit viele Ideen und Initiativen zusammenkommen. Bei rund 40 beteiligten Bündnis-Partnern stellt das ausgearbeitete Maßnahmenpaket natürlich einen Kompromiss dar, der dennoch wichtige Weichenstellungen beinhaltet und zu mehr Wohnraum beitragen wird. Jede neue bezahlbare Wohnung in Deutschland wird gebraucht – unabhängig davon, ob das 400.000-Wohnungen-Ziel am Ende erreicht wird“, betonte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.

Aus Sicht des vdp, der als einziger Vertreter der Kreditwirtschaft im Bündnis vertreten ist, sind verlässliche Rahmenbedingungen eine Grundvoraussetzung für die nötige Finanzierung von Wohnungsbauinvestitionen, die im Wesentlichen über Kreditinstitute erfolgen wird. „Wir begrüßen das Maßnahmenpaket des Bündnisses und die darin verankerte Feststellung, dass zur Erreichung der gesteckten Ziele auch die Regulierung der Finanzierung von Investitionen in den Bau von bezahlbarem Wohnraum hinsichtlich ihrer Wirkung überprüft und bei Bedarf fortentwickelt werden sollte“, erklärte Tolckmitt.

Kapitalpuffer erschweren Finanzierung von Wohnimmobilien

Die klassische Finanzierung von Wohnimmobilien durch Kreditinstitute wird u. a. durch jüngste Regulierungsmaßnahmen deutlich erschwert. Dazu gehört beispielsweise die Entscheidung der BaFin, nach dem Antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75% auch einen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen in Höhe von 2% festzusetzen, die beide ab Februar 2023 einzuhalten sind. Diese Maßnahmen erschweren und verteuern die Finanzierung sowohl von selbst genutztem Wohneigentum als auch von Mietwohnungen. Vor allem die Höhe und der Aktivierungszeitpunkt des Systemrisikopuffers sind aus Sicht des vdp nicht sachgerecht und durch die aktuelle Situation am Wohnimmobilienmarkt nicht gerechtfertigt. Auch die derzeit in abschließenden Diskussionen befindlichen Regeln zur Vollendung des Basel III-Reformpakets beinhalten zahlreiche für die Wohnimmobilienfinanzierung belastende Elemente.

Der vdp weist darauf hin, dass nicht nur die Wohnrauminitiative der Bundesregierung die Finanzierung massiver Investitionen erfordert, sondern auch die Umsteuerung der Volkswirtschaft und die Optimierung des Gebäudebestands zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. „Nicht sachgerechte Regulierungsmaßnahmen passen nicht in eine Zeit, in der alle Kräfte mobilisiert werden müssen, um die anstehenden großen Herausforderungen zu meistern.“ Umso mehr sei die Überprüfung der Wirkung von Regulierungsmaßnahmen auf die Wohnimmobilienfinanzierung dringend erforderlich, so Tolckmitt.





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