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13.10.2022 ZIA findet mit Ruf nach Verlängerung für Grundsteuererklärung Gehör

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt die heutige Entscheidung der Finanzministerkonferenz, die Frist für das Abgeben der Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 zu verlängern. Der ZIA hat seit langem immer wieder auf praktische Probleme beim Abgeben der Erklärung aufmerksam gemacht und ist erleichtert, dass seine Forderung nun umgesetzt wird.

Zeitdruck für Steuerpflichtige ungerechtfertigt

„Der Gesetzgeber konnte sich ausreichend Zeit lassen, die Grundsteuer neu zu regeln und hat mit dem Bundesmodell auch noch ein relativ komplexes Berechnungsverfahren vorgegeben. Da ist es nicht nachvollziehbar, warum die Steuerpflichtigen mit einer derart kurzen Erklärungsfrist unter Druck gesetzt wurden. Die Versäumnisse des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung dürfen am Ende nicht auf den Schultern der Bürger lasten“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Steuerausschusses. Die Kommunen benötigten zwar bis zur Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts ab 1. Januar 2025 noch Zeit für die Festlegung der Hebesätze, eine solch lange Zeitpanne wie sie ohne Fristverlängerung für die Steuerpflichtigen entstanden sei, wäre aber „sicherlich nicht erforderlich gewesen“.

ZIA fordert Digitalisierungsschub seitens der Finanzverwaltung

Mit der Fristverlängerung ist das Thema Grundsteuer für den ZIA noch nicht vom Tisch. Volckens sieht beim Thema Digitalisierung eine auffällige Diskrepanz: „Der Gesetzgeber hat im Bewertungsgesetz geregelt, dass die Erklärung zum Feststellen des Grundsteuerwerts verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist. Die Steuerpflichtigen werden hingegen ihre Bescheide – wie auch bei der Gewerbsteuer – je nach Belegenheit der Grundstücke in nicht einheitlicher und nicht elektronischer Form erhalten.“ Die ZIA-Forderung: „Hier brauchen wir dringend einen Digitalisierungsschub, um die reibungslose elektronische Datenverarbeitung auch auf Seiten der Steuerpflichtigen zu ermöglichen. Es ist höchste Zeit, sich vom Papier zu verabschieden und die Finanzverwaltung im 21. Jahrhundert ankommen zu lassen.“






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