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01.11.2022 Gas und Wärme: Empfehlungen zügig und bürgerfreundlich umsetzen

Die „Kommission Gas und Wärme“ hat der Bundesregierung gestern (31. Oktober) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Vorschläge sollen sowohl Mietern als auch Vermietern helfen. Zu den Ergebnissen sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Mit der Übergabe des Kommissionsberichts ist die Arbeit nicht beendet. Nein, sie beginnt jetzt erst. Die Bundesregierung muss binnen weniger Tage für eine schlanke, bürgerfreundliche Umsetzung sorgen. Die sehr praktischen Vorschläge dürfen nicht in einem Irrgarten der Bürokratie verschwinden.

Das gilt in erster Linie für den Härtefallfonds für Mieter und Vermieter. Erfreulicherweise ist die Kommission unserem dringenden Hinweis gefolgt, Vermietern eine zinslose Liquiditätshilfe zu gewähren, wenn sie für die Energierechnungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Sonst wären auch zahlreiche traditionsreiche Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Wichtig: Die Regierung muss den Härtefallfonds so ausgestalten, dass er für sozial orientierte Wohnungsunternehmen beihilferechtlich funktioniert!

Der von der Kommission vorgeschlagene halbjährige Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können, ist aus unserer Sicht selbstverständlich. Unter diese Decke dürfen aber nicht diejenigen Haushalte schlüpfen, die in der Energienotlage unsolidarisch und gedankenlos weit mehr Gas verbrauchen als der Durchschnitt.

Bereits in der Corona-Zeit hat die Wohnungswirtschaft auf Wohnungskündigungen verzichtet, wenn Mieter aufgrund der Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Dieses Vertrauensverhältnis hatte sich damals ausgezeichnet und wird sich auch jetzt bewähren.“






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