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25.11.2022 Anbindbarkeit an Smart Meter Gateway wird ab Dezember zur Pflicht

Ab 1. Dezember 2022 dürfen im Submetering nur noch „solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart Meter Gateway […] angebunden werden können.“ Das schreibt die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) vor. Diese fernablesbaren Komponenten sind Warmwasserzähler, Wärme- und Kältezähler sowie Heizkostenverteiler. Die HKVO-Novelle ist bereits im Dezember 2021 in Kraft getreten und setzt die Vorgaben der Energie-effizienz¬richtlinie der EU (EED) in deutsches Recht um. Ziele der politischen Vorgaben sind mehr Klimaschutz und weniger Emissionen in Europa. Die neuen Anforderungen an die Messtechnik geben vor, dass Submetering-Systeme künftig über den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Kommunikationskanal des Smart Meter Gateway kommunizieren können und damit die Schutzprofile und technischen Richtlinien des BSI erfüllen. Dies stellt hohe sicherheitstechnische Anforderungen an die verbaute Infrastruktur, die Datenübertragung und die damit einhergehenden Prozesse.

Zentrale Kommunikation von Messwerten

Ein digitaler Stromzähler (sog. moderne Messeinrichtung) und ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Kommunikationsgerät, das Smart Meter Gateway (SMGW), bilden ein intelligentes Messsystem. Über das SMGW werden dabei die Messwerte des digitalen Stromzählers sicher und verschlüsselt übertragen. Um neben den Daten der digitalen Stromzähler auch die Daten von weiteren fernauslesbaren Messausstattungen über das Smart Meter Gateway zu übertragen, wird eine so genannte Submetereinrichtung (SME) benötigt. Diese Funktion übernimmt zum Beispiel das Minol Connect Gateway. Es sammelt alle Daten der funkenden Messausstattungen ein und leitet sie über das Smart Meter Gateway weiter.

Minol sorgt mit fernauslesbarer Messausstattung sowie dem Minol Connect Gateway und den dafür vorgesehenen Marktrollen dafür, dass die Daten sicher und rechtskonform über das intelligente Messsystem in das Minol Abrechnungssystem übertragen werden. Strom-, Wasser, Wärme-, Kältezähler und Heizkostenverteiler müssen also nicht mehr vor Ort abgelesen werden. Das ist ein großer Vorteil für Immobilienverwalter und Bewohner, denn so werden die CO2-Emissionen, die bei der Anfahrt anfallen würden, gespart und die Mieter müssen für die Ablesung nicht zuhause sein.

Energieeffizienz durch Transparenz

Ist eine Immobile mit fernauslesbarer Messausstattung, dem Smart Meter Gateway und einer Submetereinrichtung ausgestattet, so ermöglicht das mehr Transparenz für die Bewohner. Wie die HKVO ebenfalls vorschreibt, steht Mietern, wenn funkfähige Messtechnik vorhanden ist, seit Januar 2022 eine sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (uVi) zu. Diese monatliche Übersicht unterstützt sie dabei, energieeffizienter zu handeln. Die Minol Lösung dafür heißt eMonitoring. Die Mieter sehen zum Beispiel in der eMonitoring App, wieviel Energie sie im Vergleich zum Vorjahr oder Vormonat verbrauchten und können bei zu hohem Verbrauch direkt gegensteuern – ein wichtiger Vorteil in der aktuellen Energiekrise.

Rechtssichere Ablesung, Übertragung und Verarbeitung

Die in der HKVO ab Anfang Dezember 2022 geforderte Anbindbarkeit der Submetering-Messausstattungen an Smart Meter Gateways bringt aber auch Herausforderungen mit sich, denn sie muss den Richtlinien des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie den Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des BSI entsprechen. Das bedeutet für Immobilienbesitzer und -verwalter vor allem, dass sie einen Partner an ihrer Seite brauchen, der auch in Zukunft eine rechtssichere Ablesung, Übertragung und Verarbeitung der Zählerdaten garantiert. Minol bietet für diese neuen Herausforderungen die passenden Lösungen und die notwendige Technik.








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