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13.03.2023 Novellierung des Baugesetzbuchs: Endlich schneller, endlich digitaler

Mit einem doppelten „Endlich“ kommentiert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) die Regierungspläne zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren. „Endlich schneller, endlich digitaler – auf dieses Signal hat die Bau- und Immobilienwirtschaft lange gewartet“, kommentierte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner den Vorstoß nach der heutigen Anhörung im Bauausschuss des Bundestags. Im Kabinettsentwurf werden zwei wirksame Fristverkürzungen vorgeschlagen – für die Rückmeldungen auf veränderte Entwurfsplanungen und für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen. „Diesen Turbo braucht es jetzt auf breiter Front“, so Mattner. Sein Appell: „Mehr davon!“

Tine Fuchs, Abteilungsleiterin Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beim ZIA, analysierte in der Anhörung Stärken und Schwächen des Gesetzentwurfs. „Dass alle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren künftig in der Regel digital durchgeführt werden sollen, verspricht einen spürbaren Schritt nach vorn“, so Fuchs. Ein dringendes Anliegen des ZIA und eine Vereinbarung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum werden so in die Tat umgesetzt. „Wir freuen uns, dass nicht nur Planunterlagen der Behörden digital bereitgestellt werden, sondern ein echter digitaler Dialog möglich wird. Denn endlich gibt es nun eine klare Grundlage, um Stellungnahmen elektronisch einzureichen.“

Zugleich nannte die ZIA-Expertin in der Anhörung weitere mögliche Verbesserungen. Die Immobilienwirtschaft regt an, die Regelungen für vernetzte Planung über Building Information Modelling (BIM) praktikabler zu machen „Es wäre sehr wichtig, einen möglichst großen Teil der fachgesetzlichen Anforderungen so zu regeln, dass eine computergestützte Prüfung der eingereichten Daten auf Knopfdruck möglich wird“, drängt Fuchs.

Zudem setzt der ZIA darauf, dass der Bund schon in diesem Gesetz zur Digitalisierung von Bauleitplanverfahren den Rahmen dafür schafft, dass die Kommunen verstärkt digitale, niedrigschwellig zugängliche Leerstands- und Brachflächenkataster einführen können. „Wenn es darum geht, schnellstmöglich Flächen für bezahlbaren und klimaneutralen Wohnraum und Gewerbeentwicklungen auszumachen, dann sind diese Überblicks-Infos Gold wert“, erläutert Fuchs.






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