News RSS-Feed

17.04.2023 Angaben im Erinnerungsschreiben zur Grundsteuer genau prüfen

Etwa zwölf Prozent aller Eigentümer von Wohnungen oder Häusern in Hessen haben ihre Erklärung zur neuen Grundsteuer noch nicht abgegeben. Sie bekommen ab dieser Woche Post von ihrem Finanzamt. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, rät, nun aktiv zu werden, die Angaben im Erinnerungsschreiben aber genau zu prüfen.

Die Frist zur Erklärung für die neue Grundsteuer ist bereits Ende Januar abgelaufen, diese Woche beginnt nun das Erinnerungsverfahren. Mit detaillierten Briefen werden säumige Eigentümer von ihrem Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. „Darin sind hilfreiche Informationen wie Aktenzeichen, Lagebezeichnung und zum Grundstück gehörende Flurstücke aufgeführt, was die Erklärung erleichtert“, so Ehrhardt.

Diese können aber veraltet sein und sollten nicht einfach übernommen werden, sondern innerhalb der Einspruchsfrist überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden, da sie ansonsten aktenkundig würden. „Wir appellieren an die rund zwölf Prozent aller Eigentümer, spätestens dann aktiv zu werden, wenn sie das Erinnerungsschreiben bekommen haben. Denn ansonsten droht ihnen die Schätzung, die eher nicht zu ihren Gunsten ausgehen wird. Und es ist auch weiterhin mit Verspätungszuschlägen zu rechnen.“











Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!