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25.04.2023 GEG und EPBD: Erhebliche Verunsicherung bei privaten Eigentümern

Um eine Stellungnahme zu zwei Themen, die seinen Verband umtreiben, bittet Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, alle Spitzenkandidatinnen und -kandidaten zur Hessischen Landtagswahl: zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zur Reform der EU-Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz (EPBD). Der Verband beobachte aktuell „eine erhebliche Verunsicherung und Empörung bei den privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in Hessen“, schreibt er im Vorfeld des am Freitag beginnenden Landesverbandstags in einem Offenen Brief.

Das Schreiben hat Christian Streim an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen) sowie den Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Dr. Stefan Naas gerichtet – mit der Bitte um möglichst zeitnahe schriftliche Rückmeldung, auch auf die Frage, ob und wie sie auf Bundesebene Einfluss nehmen, um die „Eingriffe in das private Immobilieneigentum abzuwenden“. Den Brief und die Antworten werde der Verband auch seinen 68.000 Mitgliedern in Hessen zur Kenntnis bringen, „damit diese die Gelegenheit haben, Ihre Positionierung bei der eigenen Wahlentscheidung zur Landtagswahl einfließen zu lassen“.

Streim schickt seinen näheren Erläuterungen jedoch voraus: „Die privaten Immobilieneigentümer sind sich ihrer Verantwortung zur Erreichung der gesamtgesellschaftlich gewollten Energiewende bewusst. Haus & Grund Hessen bekennt sich zu den Herausforderungen, die der Klimaschutz an uns alle stellt.“ Dennoch erwartet er beim Landesverbandstag in Bad Hersfeld erheblichen Gesprächsbedarf der Mitglieder – unter anderem auch am Samstag, 29. April, beim Hessischen Energietag mit Vorträgen und Diskussionsrunden zu Energiekrise, gestiegenen Energiekosten und energetischer Sanierung.

„Illusorisch und an der Praxis vorbeigeplant“

Die Nutzung von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energien werde „in den kommenden Jahren Millionen private Eigentümer, nicht nur in Hessen, finanziell hart treffen und überfordern“, so Streim zum GEG-Entwurf. Dabei seien nicht einmal grundlegende und zwingende Voraussetzungen erfüllt wie verfügbare Technologien, die den Praxistest überstehen, ausreichend Kapazitäten an qualifizierten Fachkräften und „eine Förderung, die dort ansetzt, wo sie sozial nötig ist und nicht den Interessen einzelner Marktakteure dient“. Vor allem sei „mehr Zeit erforderlich, damit die Kommunen ihre Wärmepläne erstellen, Strom- und Gasversorger ihre Infrastrukturen zukunftsfähig machen und Eigentümer mit hinreichend Vorlauf die Sanierung ihrer Gebäude planen können“.

Streim beschreibt die Hindernisse bei der Umsetzung: „Es ist schlicht wirtschaftlich nicht darstellbar, in einem bewohnten und vermieteten Mehrfamilienhaus die gesamte zentrale Heizungsanlage einschließlich aller wasserführenden Heizkörper zu entfernen und durch Fußbodenheizungen oder Wandheizungen zu ersetzen, die mit niedrigeren Vorlauftemperaturen auskommen.“ Und fasst zusammen: „All das ist völlig illusorisch und an der Praxis vorbeigeplant.“ Denn: „Wir erleben aktuell eine Politik mit der Brechstange, welche auf dem Rücken der privaten Haus- und Wohnungseigentümer in diesem Lande ausgetragen wird. Nach unserer Einschätzung, und dies sollte Ihnen als Spitzenkandidaten zu denken geben, werden sich viele Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Umstiegskosten der Wärmewende nicht leisten können, altersbedingt auch keinen Kredit erhalten und deshalb gezwungen sein, ihre Häuser zu verkaufen.“ Im Übrigen, so Streim, verliere mit dem Gebäudeenergiegesetz der CO2-Preis als Steuerungsinstrument seine Berechtigung und müsse abgeschafft werden.

Sanierungskosten von bis zu 150.000 Euro je Einheit

Auch die vom EU-Parlament festgelegten strengeren Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) treiben Streim um. „Ein vorgeschlagener Sanierungszwang (Klasse E bis 2030 und Klasse D bis 2033) würde viele private Hauseigentümer aufgrund fehlender Mittel und zugleich vergleichsweise hohem Bestand an Gebäuden mit energetischem Sanierungsbedarf besonders hart treffen“, so Streim und zitiert Berechnungen seines Verbandes, nach denen damit Sanierungskosten für selbst genutzte Einfamilienhäuser, aber auch für vermietete Wohneinheiten, von bis zu 150.000 Euro je Einheit verbunden sein werden. Entsprechend begrüße er, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz bereits öffentlich erklärt habe, diesen Sanierungszwang zu verhindern und stattdessen auf andere Lösungen zu setzen, die Menschen nicht überfordern und alleine lassen. Streim wünscht sich von den Angesprochenen zu beiden Themen ein ähnlich klares Bekenntnis wie das der Ministerin. Denn: „Klimaschutz kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen und nicht gegen sie.“












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