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28.06.2023 ZIA zum Enteignungs-Signal: Frage in Karlsruhe klären lassen

Angesichts des Votums der Berliner Expertenkommission Vergesellschaftung hält der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) eine verfassungsrechtliche Prüfung für dringend geboten. „Es ist gut, dass sich die schwarz-rote Berliner Koalition entschieden hat, nicht gleich ein Gesetz für die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen voranzutreiben, sondern ein Rahmengesetz erarbeiten will, um dies dann dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen“, kommentiert Stefanie Frensch, Sprecherin der ZIA-Region Ost, das Votum. Die Experten hatten mehrheitlich grünes Licht für Enteignungen über eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gegeben.

„Eine Enteignung durch Vergesellschaftung ist verfassungsrechtlich vollkommen ungeklärt“, betont Frensch. Zugleich warnt die ZIA-Expertin vor „wohnungs- und sozialpolitischen Illusionen“. Frensch: „Enteignung ist keine Antwort auf die unglaubliche Wohnungssituation in Berlin. Denn Enteignung schafft keinen neuen Wohnraum. Zudem droht eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse durch die enormen Entschädigungskosten, die das Land Berlin für die Vergesellschaftung von Eigentum aufbringen müsste.“ Das Geld, das hierfür aufzubringen sei, fehle dann an „sensiblen Stellen“ in Berlin – Schulen, Kitas, Polizei, Justiz und Infrastruktur.














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