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29.06.2023 BFW warnt vor Folgen einer Enteignung von Wohnungsunternehmen

Auch unter dem neuen Senat bleibt das Thema Enteignung von Wohnungsunternehmen auf der Tagesordnung. Nach Überzeugung des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg gibt es aber gute Gründe, ein solches Vorhaben abzulehnen – vor allem, wenn man die Interessen der Mieterinnen und Mieter im Blick hat.

Die Debatte über eine Umsetzbarkeit des Volksentscheids zur Enteignung von Unternehmen, die mehr als 3.000 Wohneinheiten im Bestand haben, geht weiter. Nach wie vor besteht keine Einigkeit über die Bewertung der Wohnungen, die übernommen werden sollen. Dabei spielt die Höhe der Entschädigung am Ende aber eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob der enteignete Wohnraum überhaupt zu einer deutlich günstigeren Miete als bislang angeboten werden kann.

„Abgesehen von den noch ungeklärten Fragen über die Höhe der Entschädigung, ihrer Finanzierbarkeit und die Auswirkungen auf die Miethöhen der enteigneten Wohnungen ist eines ganz klar: Die Entscheidung für eine Enteignung würde den Wohnungsneubau in Berlin auf Jahre hinaus zum Erliegen bringen – selbst wenn die Konjunktur wieder anzieht. Welches Unternehmen sollte in Berlin noch Wohnungen bauen, wenn anschließend die Enteignung wartet, weil eine willkürlich gesetzte Grenze für eine als zulässig erachtete Anzahl an Wohnungen überschritten wird? Welcher Investor würde in einem so bedrohlichen und unkalkulierbaren politischen Umfeld noch in Wohnraum investieren, wenn an anderen wachsenden Standorten verlässlichere Verhältnisse herrschen? Tausende von Menschen, die jedes Jahr zusätzlich nach Berlin kommen, werden so kein Dach über dem Kopf finden und den Druck auf die übrigen Mieten weiter verstärken“, mahnt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg, an.

Eine Enteignung würde demnach aus zwei Gründen kaum zur angestrebten Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt beitragen. Zum einen gibt das Land eine erhebliche Menge Geld aus, um Wohnungen zu übernehmen, die zum Teil aber noch saniert werden sollen oder energetisch modernisiert werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Damit werden im Anschluss an die Enteignung weitere Zuschüsse notwendig. Diese Mittel stehen damit nicht für andere Projekte zur Verfügung und werden zu Engpässen an neuralgischen Punkten führen.

Zum anderen ist trotz der erheblichen Investition noch nicht ein einziger Quadratmeter zusätzlicher Wohnfläche fertiggestellt worden. Die Anzahl verfügbarer Wohnungen bleibt also gleich, und darüber hinaus fehlen die Haushaltsmittel, mit denen der Wohnungsneubau angekurbelt werden könnte. Zwar soll nun das Budget für den sozialen Wohnungsbau auf bis zu 1,5 Milliarden Euro verdoppelt werden. Die Summe, die das Land Berlin für die Enteignung und deren Folgen aufbringen müsste, ist dabei aber um ein Vielfaches größer ? Geld, das zur Schaffung einer erheblichen Anzahl an neuen, bezahlbaren Wohnungen und damit zur Linderung des Wohnungsmangels eingesetzt werden könnte. Dies würde dem Anstieg aller Mieten entgegenwirken und damit auch allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen und nicht nur vermeintlich denjenigen, die zufällig in einer enteigneten Wohnung leben.

„Sosehr wir den Wunsch der Mieterinnen und Mieter nach bezahlbarem Wohnraum verstehen und respektieren, ist es nicht möglich, diesen durch die Enteignung von Wohnungen Realität werden zu lassen. Vielmehr drängen wir darauf, die langfristige Perspektive einzunehmen und gemeinsam mit den Experten für das Bauen nach Wegen zu suchen, schneller mehr Wohnungen für jedes Einkommen fertigzustellen“, sagt Susanne Klabe. Und führt weiter aus: „Die finanziellen Mittel der Stadt sind begrenzt, es bedarf einer vorausschauenden Planung, wenn mit diesem Geld die größtmögliche Menge an zusätzlichem neuen Wohnraum geschaffen werden soll.“













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