19.09.2024 Hessengeld für Immobilien-Erstkauf: Schritt in die richtige Richtung
Zum heutigen Startschuss für das Antragsverfahren zum „Hessengeld“ durch den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein und Finanzminister Alexander Lorz sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen:
„Das Hessengeld für den Ersterwerb von Immobilien ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Impuls für den hessischen Wohnungsneubau, den wir sehr begrüßen. Gleichzeitig sehen wir in der finanziellen Unterstützung junger Familien bis zur Höhe der anfallenden Grunderwerbsteuer nur eine von vielen Möglichkeiten, den dringend benötigten Wohnungsbau wieder anzukurbeln. So wäre ein weiteres, zielführendes Zeichen für alle Bauwilligen, wenn Hessen schon jetzt – ganz unabhängig von den Entscheidungen zu Grunderwerbsteuer-Freibeträgen auf Bundesebene – den hier gültigen Steuersatz von 6 Prozent wieder senkt, den jedes Bundesland selbst festlegen kann. Das würde aktuell kein allzu großes Loch im Landeshaushalt bedeuten, denn die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer hat mit 1,1 Milliarden Euro nur 4,2 Prozent des Landeshaushalts 2023 ausgemacht – nach Spitzeneinnahmen von knapp 2 Milliarden Euro im Jahr 2021.“
„Das Hessengeld für den Ersterwerb von Immobilien ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Impuls für den hessischen Wohnungsneubau, den wir sehr begrüßen. Gleichzeitig sehen wir in der finanziellen Unterstützung junger Familien bis zur Höhe der anfallenden Grunderwerbsteuer nur eine von vielen Möglichkeiten, den dringend benötigten Wohnungsbau wieder anzukurbeln. So wäre ein weiteres, zielführendes Zeichen für alle Bauwilligen, wenn Hessen schon jetzt – ganz unabhängig von den Entscheidungen zu Grunderwerbsteuer-Freibeträgen auf Bundesebene – den hier gültigen Steuersatz von 6 Prozent wieder senkt, den jedes Bundesland selbst festlegen kann. Das würde aktuell kein allzu großes Loch im Landeshaushalt bedeuten, denn die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer hat mit 1,1 Milliarden Euro nur 4,2 Prozent des Landeshaushalts 2023 ausgemacht – nach Spitzeneinnahmen von knapp 2 Milliarden Euro im Jahr 2021.“