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30.11.2024 Zu Unrecht einer Straftat beschuldigt: Das müssen Sie jetzt wissen

Obwohl die Justiz möglichst genau und nur aufgrund von Fakten arbeitet, werden immer wieder unschuldige Personen angeklagt. Wenn auch Sie sich keines Fehlers bewusst sind und dennoch eine Vorladung erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Nur ein Anwalt kann in einem solchen Fall nämlich die richtigen Schritte einleiten, um Ihnen aus der unangenehmen Situation zu helfen.

Ruhe bewahren, aber sofort handeln

Sobald Sie einer Straftat bezichtigt werden, kann das Ihren Alltag auf den Kopf stellen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind. Immer wieder werden unbescholtene Bürger eines Verbrechens bezichtigt und dann in seltenen Fällen sogar verurteilt. Zwar können in einer solch ausweglosen Situation immer noch erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren einen rettenden Anker darstellen – besser ist es aber, sofort zu reagieren und die Anschuldigungen von Beginn zu entkräften. Das gelingt meist nur mit einem Rechtsexperten an Ihrer Seite. Daher sollten Sie von Beginn an einen Anwalt engagieren. Vermeiden Sie es, Aussagen bei der Polizei ohne Rechtsbeistand zu leisten. Das gilt selbst dann, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und die Beamten vor Ort vielleicht sogar anklingen lassen, dass Sie mit einem Anwalt verdächtiger wirken. Selbst kleine Ungereimtheiten können Ihnen später zum Verhängnis werden. Der Anwalt kann zudem Akteneinsicht beantragen und wichtige Hinweise aus diesen Inhalten ableiten. So wird schnell klar, weswegen Sie überhaupt ins Fadenkreuz der Ermittler gelangt sind.

Anklage wird nur bei ausreichendem Tatverdacht erhoben

Falsche Anschuldigungen werden erst dann zum Problem, wenn es dennoch einen ausreichenden Tatverdacht gibt. Wenn Sie beispielsweise kein Alibi vorweisen können, reicht das unter Umständen schon aus, damit eine Anklage erhoben wird. Auch, wenn es keine einhundertprozentigen Beweise gegen Sie gibt, kann ein Indizienprozess stattfinden. Damit es aber gar nicht so weit kommt, wird Ihr Strafverteidiger von Beginn an eine proaktive Strategie einschlagen. Dabei ist es wichtig, alle Schwachstellen der Anschuldigung ausfindig zu machen und diese im Anschluss so weit wie möglich zu entkräften. Auf diese Weise wird auch beim Gericht der Zweifel geschürt und die Anklage wird unter Umständen erst gar nicht stattgegeben.

Falsche Verdächtigung – kennen Sie Ihre Rechte

Wenn Sie falsch verdächtigt wurden, kann das auf mehreren Ebenen einen großen Einschnitt in Ihrem Leben hinterlassen. Ob finanziell oder emotional – sobald die Anschuldigungen entkräftet wurden, sollten Sie für Ihr Recht einstehen. Wurde die Anzeige beispielsweise vorsätzlich, leichtfertig oder gar auf Basis von Lügen getätigt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dabei müssen Ihre Verfahrenskosten vom ursprünglichen „Opfer“ getragen werden, sodass Sie keinen finanziellen Schaden erleiden. In weiterer Folge ist es auch sinnvoll, eine Gegenanzeige einzubringen oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durchzusetzen. So wird verhindert, dass Sie weiterhin als Täter beschuldigt werden, obwohl keine entsprechenden Beweise vorliegen. Hält sich die Gegenpartei nicht an die Unterlassungserklärung, haben Sie ein Recht auf weitere finanzielle Ausgleichszahlungen. Doch auch die psychischen Folgen sollten nicht unterschätzt werden. Viele zu Unrecht beschuldigte Menschen leiden im Anschluss unter Angst, Stress und Co. Muss infolge der Erlebnisse sogar eine Therapie stattfinden, können Sie auch hier die Kosten von der Gegenseite einfordern.























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