27.02.2025 Haus & Grund Hessen: Sofortige Grundsteuerbremse lange überfällig
Zur heutigen Debatte über die Grundsteuerreform im Hessischen Landtag sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen: „Haus & Grund Hessen fordert eine sofortige Grundsteuerbremse. Das wäre die passende Antwort auf das Vorgehen etlicher Kommunen, die vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform noch kräftig an der Grundsteuer-Schraube gedreht hatten, und anderer Kommunen, die sich bei der Umsetzung der Reform nicht an die von der Politik zugesagte Aufkommensneutralität gehalten haben. Konkret haben mehr als die Hälfte der hessischen Kommunen die Grundsteuer über die Hebesatzempfehlungen des Landes hinaus erhöht. Zudem hat fast die Hälft der hessischen Kommunen in den zwei Jahren vor der Reform die Grundsteuer angehoben. Die Möglichkeit der Festlegung einer solchen Grenze wird den Ländern auch ausdrücklich durch Paragraph 26 des Grundsteuergesetzes des Bundes eingeräumt.
Hessen hat sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit einer der bundesweit höchsten Grunderwerbsteuern wird die vielerorts deutlich gestiegene Grundsteuer ein Hemmnis für den Wohnungsbau. Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird. Bundes- und Landesregierungen sind einfallsreich dabei, Mietpreise zu bremsen. Will man die Steigerung der Wohnkosten jedoch wirksam begrenzen, ist die Einführung einer Grundsteuerbremse, also eines absoluten Oberwerts für die Grundsteuer B, lange überfällig.“
Hessen hat sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit einer der bundesweit höchsten Grunderwerbsteuern wird die vielerorts deutlich gestiegene Grundsteuer ein Hemmnis für den Wohnungsbau. Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird. Bundes- und Landesregierungen sind einfallsreich dabei, Mietpreise zu bremsen. Will man die Steigerung der Wohnkosten jedoch wirksam begrenzen, ist die Einführung einer Grundsteuerbremse, also eines absoluten Oberwerts für die Grundsteuer B, lange überfällig.“