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02.05.2025 Mietpreisbremse bis Bauanreiz: Die Koalition und der Immobiliensektor

Die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich auf eine Reihe von Reformen geeinigt, die den Immobiliensektor in Deutschland nachhaltig verändern sollen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode umfasst umfassende Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts, zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Beschleunigung der Baupolitik. Diese Reformen zielen darauf ab, den Wohnungsmarkt zu stabilisieren, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Bauprozesse zu optimieren.

Mietrecht

Der Koalitionsvertrag sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten um weitere vier Jahre vor. Erstmals werden Verstöße dagegen mit einem Bußgeld belegt. Zur Unterstützung der Durchsetzung sollen die Regelungen über überhöhte Mieten im Wirtschaftsstrafgesetzbuch verfeinert werden. Indexgebundene Mieten, möblierte Vermietungen und Kurzzeitvermietungen werden strenger reguliert, und ein nationales Mietberichtssystem wird eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen.

Auch Vermieterinnen und Vermieter sollen von den Reformen profitieren. Anpassungen der Modernisierungsumlage sollen sicherstellen, dass Investitionen in den bestehenden Wohnungsbestand wirtschaftlich tragfähig bleiben. Die Schwelle für „Kleinmodernisierungen“ wird bis Ende 2025 auf 20.000 EUR angehoben. Vermieterinnen und Vermieter, die unter dem Marktpreis liegende Mieten anbieten, können steuerliche Anreize erhalten. Zudem wird eine WG-Garantie für Studierende und Auszubildende eingeführt, begleitet von erhöhten Investitionen in „Junges Wohnen“.

Neubauförderung

Um den Wohnungsbau und das Wohneigentum zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag eine Initiative zur Investition, Steuererleichterung und Bürokratieabbau vor. Die Förderprogramme der KfW sollen in zwei zentrale Programme (Neubau und Modernisierung) umorganisiert werden, um Anreize für klimafreundliches und kostengünstiges Bauen zu schaffen. Der EH55-Standard wird vorübergehend wieder eingeführt, um Bauprojekte zu reaktivieren.

Ein Investitionsfonds für den Wohnungsbau soll in Verbindung mit öffentlichen Garantien und privatem Kapital eingerichtet werden, um Eigen- und Fremdkapital zuzuweisen. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen durch Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Eigenkapitalanforderungen unterstützt werden. Die günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft sollen zusammengeführt werden, um eine große Anzahl von Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten für weniger als 15 EUR pro Quadratmeter zu bauen.

Baupolitik

Die neue Koalition plant, das Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht zu überarbeiten. Innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung soll das Baugesetzbuch teilweise novelliert und der „Wohnungsbau-Turbo“ gezündet werden. Auch langfristig und mit Blick auf weitere Asset-Klassen soll eine grundlegende Reform des Baugesetzbuches zur Beschleunigung des Bauens vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang soll insbesondere die Digitalisierung weiter vorangetrieben und der Bürokratieaufwand verschlankt werden (z.B. Reduzierung von Verfahrensstufen, Flexibilisierung von formalisierten Verfahren und fakultative Erörterungstermine).

Die Beschleunigung des Baus und die Verschlankung des Bürokratieaufwands sind längst überfällige Initiativen, die von der gesamten Immobilienbranche begrüßt werden dürften. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung diese Initiativen zeitnah umsetzt und nicht bis zum Ende ihrer Amtszeit wartet, um einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen.


(Quelle: DLA Piper)





























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