News RSS-Feed

31.07.2025 BID fordert dringend Maßnahmen zur Wohnungsbau-Reaktivierung

Angesichts der nach wie vor angespannten Lage auf dem Bau- und Immobilienmarkt fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) die Politik dringend zu entsprechenden Maßnahmen auf, um die Realisierung bereits genehmigter Wohnbauprojekte nicht länger zu gefährden.
Es handelt sich insbesondere um Vorhaben, die nach dem KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH55) geplant wurden. Viele verfügen über eine gültige KfW-Förderzusage, konnten jedoch aufgrund der veränderten Marktbedingungen nicht begonnen oder abgeschlossen werden. Andere Projekte wurden nach den Anforderungen des KfW-55-Standards genehmigt, konnten aber durch den Förderstopp 2022 keinen Antrag mehr stellen.

Die Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55-Standards ist bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Die BID erwartet jetzt die schnelle Umsetzung dieses politischen Willens und die entsprechende Bereitstellung der finanziellen Mittel.
„Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für Wohnraumschaffung, Investitionssicherheit und Klimaschutz. Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten, u.a. durch massiv gestiegene Baukosten und abrupte Förderstopps in der Vergangenheit. Es droht der Verlust von zehntausenden geplanten Wohneinheiten, mit schwerwiegenden Folgen nicht nur für Mieter, sondern auch für Kommunen und die Bau- und Immobilienwirtschaft”, betont Iris Schöberl, die amtierende Präsidentin der BID. „Es geht dabei um Wohnungsbauprojekte, die bereits bewilligt wurden. Die Maßnahmen sind förderrechtlich umsetzbar und gesellschaftspolitisch dringend geboten.“

Die von der BID geforderten Maßnahmen im Einzelnen:

1. Einheitliche Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 72 Monate: Eine einheitliche Fristverlängerung für alle Förderanträge ist notwendig, um unter aktuellen Marktbedingungen eine wirtschaftliche Umsetzung zu ermöglichen.

2. Wiedereinführung der KfW-55-Förderung: Zur Aktivierung des Bauüberhangs sollte die Förderfähigkeit des EH55-Standards befristet wiederhergestellt werden, wie es auch im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Nach interner Schätzung könnten so bis zu 51.000 Wohneinheiten realisiert werden.

3. Anpassung des Förderkreditbetrags und Schaffung von Anreizen: Der Förderhöchstbetrag sollte auf 300.000 Euro pro Wohneinheit angehoben werden. Zusätzlich sind wirkungsvolle Anreize erforderlich, um dem Kostendruck entgegenzuwirken.

4. Klarstellung der Objektförderung: Die Förderung muss objektbezogen bleiben – ein Wechsel des Bauherrn oder Projektträgers darf nicht zum Verlust der Förderung führen, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.
























Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!