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07.08.2025 BPPP begrüßt Flexibilisierung im Vergabebeschleunigungsgesetz

Der Bundesverband Public Private Partnership e.V. (BPPP) begrüßt die geplante Flexibilisierung des Losverfahrens im Entwurf des Verfahrensbeschleunigungsgesetz, das heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

„Das Primat der losweisen Vergabe schafft seit vielen Jahren unnötige Risiken und bindet unnötig hohe personelle Kapazitäten bei den ausschreibenden Stellen. Durch losweise Vergaben, bei denen ein Gewerk nach dem anderen vergeben wird, kommt es in aller Regelmäßigkeit zu massiven Verzögerungen, die sich auf den Gesamterfolg eines Projekts auswirken. Wenn wir eine echte Verfahrensbeschleunigung wollen, brauchen wir hier mehr Flexibilität“, erklärt Monica A. Schulte Strathaus, Erste Vorstandsvorsitzende des BPPP.

Die Gegenargumentation mehrerer Interessensvertreter, dass mögliche Lockerungen zu Lasten mittelständischer Handwerksbetriebe erfolgen, teilt der BPPP nicht. „Auch bei Losverfahren gibt es keine Regionalitätsklauseln. Jedoch ist es tägliche Praxis, dass mittelständische Unternehmen bei Generalvergaben und Öffentlich-Privaten Partnerschaften gerade aufgrund ihrer Regionalität und Zuverlässigkeit überdurchschnittlich häufig berücksichtigt werden“, meint Schulte Strathaus.

„Durchschnittlich werden 51 Prozent aller ÖPP-Hochbauprojekte durch Kleine und Mittelständische Unternehmen realisiert, bei Projektgrößen unter 25 Millionen Euro sind es sogar deutlich mehr. Eine Ausgrenzung mittelständischer Unternehmen gibt es in der Praxis also nicht.“

























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