08.08.2025 Balearen schaffen Schenkungsteuer für nahe Angehörige ab
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes haben die Balearen mit Wirkung zum 25. Juli 2025 die Schenkungsteuer für nahe Angehörige abgeschafft, nachdem die konservative Landesregierung schon kurz nach ihrem Amtsantritt die Erbschaftsteuer für enge Verwandte im Wesentlichen ausgesetzt hatte. Das berichtet unter anderem der Immobilienmakler Minkner & Bonitz. In den Steuergruppen I und II (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Ehepartner) haben danach auf Schenkungen – gleich in welcher Höhe - keine Schenkungsteuer mehr zu zahlen. Bei Verwandten 3. Grades – Onkel, Tanten, Nichten, Neffen wird die Steuer um 60 % reduziert, in der Gruppe IV um 35 %. Bei der Bewertung von Grundstücken dürfen die Wertansätze den Katasterreferenzwert um maximal 20 % übersteigen. Allerdings muss der Schenker auf die Differenz zwischen Anschaffungswert und Wert zum Zeitpunkt der Schenkung Einkommensteuer zahlen. Erbschafts- und Schenkungsregelungen sollten jetzt erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts dringend anzuraten.