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29.08.2025 Stromversorgung: Verbände fordern Klarheit bei Kundenanlagen

In einem gemeinsamen Schreiben fordern der?ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss?e.V. – und 26 weitere Wirtschaftsverbände die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur auf, die rechtliche Unsicherheit rund um Kundenanlagen zu beenden und zügig tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Auslöser ist ein Urteil des BGH vom Mai 2025, basierend auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, die bisher in Form einer Selbsteinstufung als Kundenanlage einfach und unbürokratisch möglich war.

In der Wohnungswirtschaft drohen Modelle, bei denen lokal erzeugter Strom an Mieter oder Eigentümer geliefert wird, die wirtschaftliche Grundlage zu verlieren. Denn ohne eine rechtliche Klarstellung droht, dass jede Hausverteilung als reguliertes Netz gilt – mit steigenden Strompreisen und Nachteilen für Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Die politisch gewünschte Beteiligung an der Energiewende würde so geschwächt.

Auch bei Wirtschaftsimmobilien wie Einkaufszentren, Logistik- oder Bürogebäuden steht die Versorgung über Kundenanlagen auf dem Spiel. Interne Stromverteilungen, etwa für Bäckereien oder Mobilfunkmasten, könnten hohe Zusatzkosten verursachen und Investitionen in Solar- oder Wärmetechnik unrentabel machen.

Die zentralen Forderungen der Verbände:

• Ein runder Tisch?zur Klärung offener Fragen und zur Entwicklung praxisnaher Lösungen – auch im europäischen Kontext.
• Rechtssicherheit für Neuanschlüsse, solange diese den Vorgaben des EnWG entsprechen.
• Schutz etablierter Geschäftsmodelle, ohne übereilte Änderungen der Rechtslage.



























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