03.09.2025 Kabinett beschließt Maßnahmenpaket: ZIA begrüßt CSRD-Umsetzung
Die Bundesregierung hat heute unter anderem die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) beschlossen. Der Regierungsentwurf übernimmt die europäische Vorgabe weitgehend direkt – ein Schritt, den der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) als pragmatische und wirtschaftsfreundliche Lösung ausdrücklich begrüßt.
„Die direkte Übernahme der EU-Richtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Bürokratie reduziert und gleichzeitig europaweit vergleichbare Standards geschaffen werden können. Wir als ZIA haben uns bereits im Vorfeld für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des EU-Omnibus-Verfahrens stark gemacht. Die Formulierung des deutschen Umsetzungsgesetzes sollte nun auf Grundlage des Omnibus-Verfahrens erfolgen“, betont Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA.
Ebenfalls im Kabinett beschlossen wurde die Senkung der Stromsteuer, die allerdings begrenzt gilt: Sie kommt nur produzierende Unternehmen und der Land- und Forstwirtschaft zugute. Unternehmen aus dem Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Privathaushalte werden dagegen nicht entlastet.
„Das widerspricht eindeutig dem Koalitionsvertrag, in dem eine Stromsteuersenkung „für alle“ vereinbart worden war. Die Bundesregierung sollte zum Koalitionsvertrag stehen und die Mittel im Haushalt dazu verwenden, den Strompreis für alle zu reduzieren. Niedrigere Strompreise sind auch mit Blick auf die Nebenkosten als sogenannte zweite Miete wichtig, um Wohnen und Heizen bezahlbar zu halten“, so Schöberl weiter.
Darüber hinaus entsteht vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Abschaffung der Gasspeicherumlage, die zu einer Verbilligung von Gas führt, während Strompreise nicht entsprechend entlastet werden, ein Ungleichgewicht in der energiepolitischen Steuerung, die den Zielen des Klimaschutzes, den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) nicht entspricht.
„Die direkte Übernahme der EU-Richtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Bürokratie reduziert und gleichzeitig europaweit vergleichbare Standards geschaffen werden können. Wir als ZIA haben uns bereits im Vorfeld für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des EU-Omnibus-Verfahrens stark gemacht. Die Formulierung des deutschen Umsetzungsgesetzes sollte nun auf Grundlage des Omnibus-Verfahrens erfolgen“, betont Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA.
Ebenfalls im Kabinett beschlossen wurde die Senkung der Stromsteuer, die allerdings begrenzt gilt: Sie kommt nur produzierende Unternehmen und der Land- und Forstwirtschaft zugute. Unternehmen aus dem Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Privathaushalte werden dagegen nicht entlastet.
„Das widerspricht eindeutig dem Koalitionsvertrag, in dem eine Stromsteuersenkung „für alle“ vereinbart worden war. Die Bundesregierung sollte zum Koalitionsvertrag stehen und die Mittel im Haushalt dazu verwenden, den Strompreis für alle zu reduzieren. Niedrigere Strompreise sind auch mit Blick auf die Nebenkosten als sogenannte zweite Miete wichtig, um Wohnen und Heizen bezahlbar zu halten“, so Schöberl weiter.
Darüber hinaus entsteht vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Abschaffung der Gasspeicherumlage, die zu einer Verbilligung von Gas führt, während Strompreise nicht entsprechend entlastet werden, ein Ungleichgewicht in der energiepolitischen Steuerung, die den Zielen des Klimaschutzes, den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) nicht entspricht.