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20.11.2025 ZIA begrüßt den Digital Omnibus der Europäischen Kommission

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf des sogenannten Digital Omnibus. Das vorgeschlagene Anpassungspaket (Digital Simplification Package) adressiert Praxisprobleme, die Unternehmen im täglichen Umgang mit digitalen Regulierungen erleben – von KI-Entwicklung über IoT-Anwendungen bis Datenschutz und Cybersicherheit. Der ZIA sieht darin einen wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit zu erhöhen und bürokratische Belastungen spürbar zu reduzieren.

„Die Harmonisierung und Straffung der EU-Digitalgesetzgebung ist überfällig. Wir brauchen einen modernen europäischen Rechtsrahmen mit weniger Komplexität und mehr Verlässlichkeit – gerade für Unternehmen, die vielfältigen digitalen Pflichten unterliegen“, betont der ZIA. Nun komme es darauf an, dass Rat und Parlament die Vorschläge zügig, aber präzise weiterentwickeln.

Im Mittelpunkt des Digital Omnibus steht die Konsolidierung des europäischen Datenregulatorik, die bislang über mehrere Verordnungen verteilt und für Unternehmen oft schwer handhabbar war. Durch die Integration u.a. des Data Governance Act im Data Act werden parallele Strukturen beseitigt und die Datennutzung in Europa auf ein robusteres, klarer gefasstes Fundament gestellt.

Datenschutz: Mehr Rechtssicherheit

Besonders begrüßt der ZIA, dass der Digital Omnibus für die DSGVO in wichtigen Punkten Klarheit schafft. Hervorzuheben sind insbesondere die Präzisierung der Definition personenbezogener Daten und deren Pseudonymisierung, eine realitätsnahe Entlastung bei Betroffenenrechten (u. a. beim Auskunftsrecht, wenn Informationen bereits vorliegen oder Rechte missbräuchlich ausgeübt werden) sowie Anpassungen bei Datenpannenmeldungen (Meldepflicht nur bei hohem Risiko und innerhalb einer 96-Stunden-Frist, zukünftig auf Basis einer EU-weit einheitliche Meldeformulare).

„Die Immobilienwirtschaft ist auf verlässliche und praktikable Datenschutzregeln angewiesen – von Smart-Building-Technologien über IoT bis zu KI-Anwendungen. Der Ansatz der Kommission geht hier in die richtige Richtung“, so der ZIA.

KI-Regulierung: Augenmaß statt Überregulierung

Der ZIA bewertet positiv, dass die Kommission zentrale Praxisprobleme des KI-Gesetzes adressiert. So dürften die vereinfachte Dokumentation für KMU und sogenannte small mid-caps ebenso für Entlastung sorgen wie die Reduktion der Registrierungspflichten für Systeme, die zwar in Hochrisikobereichen genutzt werden, aber nur unterstützende Funktionen erfüllen.

„Die KI-Verordnung darf Innovation nicht behindern. Die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen setzen auf Praxistauglichkeit – das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt der ZIA.
























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