20.11.2025 Bezahlbarer Wohnraum: ZIA begrüßt Eckpunkte zum Gebäudetyp E
Mit dem heute vorgestellten Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E gehen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen wichtigen Schritt in Richtung einfacheres, schnelleres und bezahlbares Bauen. Der Gebäudetyp E ermöglicht den Verzicht auf nicht zwingend vorgeschriebene Baustandards und schafft damit die Grundlage für kostengünstigere Bauprojekte.
„Der Gebäudetyp E ist ein entscheidender Hebel, um die Baukosten zu senken und den Wohnungsbau zu beschleunigen. Wir als ZIA hatten lange gefordert, Standards dort reduzieren zu können, wo sie nicht zwingend erforderlich sind, ohne die Sicherheit zu gefährden. Dass hier nun endlich der Rahmen für die dafür nötige Rechtssicherheit geschaffen wird, ist ein wichtiger Schritt für die Bau- und Immobilienwirtschaft und für alle, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind“, so Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA.
Mit dem Gebäudetyp E kann künftig einfacher und bedarfsgerechter gebaut werden – sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der neue Rechtsrahmen ermöglicht es, funktionale und wirtschaftliche Bauweisen zu vereinbaren, ohne die Wohnqualität oder Sicherheit zu gefährden.
Trotz der zu begrüßenden Regelungen im Eckpunktepapier sieht der ZIA aber noch Handlungsbedarf: Es braucht eine eindeutige gesetzliche Verknüpfung, dass sich der Gebäudetyp E ausschließlich auf die geltenden Technischen Baubestimmungen der Länder bezieht – ohne zusätzliche Anforderungen. Zudem braucht es eine Reform des § 633 BGB, damit funktional gleichwertige, einfache Ausführungen künftig auch im Mietverhältnis nicht als Mangel bewertet werden. Die im Eckpunktepapier formulierte einfache Information der Mieter reicht dafür nicht.
Die Eckpunkte sehen unter anderem vor:
• Rechtssicherer Gebäudetyp-E-Vertrag: Einführung eines eigenen Vertragstyps, der die Anwendung angesenkter, einfacherer Baustandards ermöglicht.
• Mehr Technologieoffenheit: Die Abweichung von den Anerkannten Regeln der Technik wird erleichtert. Gleichwertige Lösungen können gewählt werden, ohne Gefahr einer Mangelhaftung.
• Abkehr von zu hohen Standards: Beim Gebäudetyp E soll als Mindeststandard nur das bauordnungsrechtlich festgelegte Sicherheitsniveau gelten.
• Kurskorrektur bei den DIN-Normen: Klarstellung, dass DIN-Normen private technische Regeln ohne automatische Vermutungswirkung sind.
• Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis durch Pilotprojekte, Best-Practice-Sammlungen und den Austausch mit Fachkreisen und Verbänden.
Der ZIA wird sich aktiv in den weiteren Dialog einbringen, um die Umsetzung praxistauglich zu gestalten und die Potenziale für die Branche voll auszuschöpfen.
„Der Gebäudetyp E ist ein entscheidender Hebel, um die Baukosten zu senken und den Wohnungsbau zu beschleunigen. Wir als ZIA hatten lange gefordert, Standards dort reduzieren zu können, wo sie nicht zwingend erforderlich sind, ohne die Sicherheit zu gefährden. Dass hier nun endlich der Rahmen für die dafür nötige Rechtssicherheit geschaffen wird, ist ein wichtiger Schritt für die Bau- und Immobilienwirtschaft und für alle, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind“, so Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA.
Mit dem Gebäudetyp E kann künftig einfacher und bedarfsgerechter gebaut werden – sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der neue Rechtsrahmen ermöglicht es, funktionale und wirtschaftliche Bauweisen zu vereinbaren, ohne die Wohnqualität oder Sicherheit zu gefährden.
Trotz der zu begrüßenden Regelungen im Eckpunktepapier sieht der ZIA aber noch Handlungsbedarf: Es braucht eine eindeutige gesetzliche Verknüpfung, dass sich der Gebäudetyp E ausschließlich auf die geltenden Technischen Baubestimmungen der Länder bezieht – ohne zusätzliche Anforderungen. Zudem braucht es eine Reform des § 633 BGB, damit funktional gleichwertige, einfache Ausführungen künftig auch im Mietverhältnis nicht als Mangel bewertet werden. Die im Eckpunktepapier formulierte einfache Information der Mieter reicht dafür nicht.
Die Eckpunkte sehen unter anderem vor:
• Rechtssicherer Gebäudetyp-E-Vertrag: Einführung eines eigenen Vertragstyps, der die Anwendung angesenkter, einfacherer Baustandards ermöglicht.
• Mehr Technologieoffenheit: Die Abweichung von den Anerkannten Regeln der Technik wird erleichtert. Gleichwertige Lösungen können gewählt werden, ohne Gefahr einer Mangelhaftung.
• Abkehr von zu hohen Standards: Beim Gebäudetyp E soll als Mindeststandard nur das bauordnungsrechtlich festgelegte Sicherheitsniveau gelten.
• Kurskorrektur bei den DIN-Normen: Klarstellung, dass DIN-Normen private technische Regeln ohne automatische Vermutungswirkung sind.
• Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis durch Pilotprojekte, Best-Practice-Sammlungen und den Austausch mit Fachkreisen und Verbänden.
Der ZIA wird sich aktiv in den weiteren Dialog einbringen, um die Umsetzung praxistauglich zu gestalten und die Potenziale für die Branche voll auszuschöpfen.




