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12.05.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit mit Fragezeichen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vor kurzem den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt zwar die geplante Technologieoffenheit beim Heizungstausch, kritisiert in seiner Stellungnahme erhebliche Unsicherheiten für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Blick auf die praktische Umsetzbarkeit, die zukünftige Kostenentwicklung der geplanten Bio-Treppe sowie die hälftige Kostenteilung der Netzentgelte und Zusatzkosten des Biotreppenanteils zwischen den Mietvertragsparteien.

Nach dem Referentenentwurf soll die bisher im Gebäudeenergiegesetz enthaltene 65 Prozent Erneuerbare Energien-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen entfallen. Auch das Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2045 soll gestrichen werden.

Technologieoffenheit positiv, aber Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden

Der vorgesehene Grundsatz der Technologieoffenheit und die sich daraus ergebende Flexibilität bei der Heizungsmodernisierung, wonach auch wieder Gas- und Ölheizungen installiert und betrieben werden können, wird von WiE grundsätzlich begrüßt. Jedoch muss ab dem 01.01.2029 mindestens 15 %, ab dem 01.01.2035 mindestens 30 % und ab dem 01.01.2040 mindestens 60 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas sowie grünem, blauem, orangem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt werden. „Die Rahmenbedingungen der geplanten Bio-Treppe sind derzeit nicht hinreichend geklärt. Insbesondere ist ungewiss, ob die erforderlichen Mengen an grünen Gasen künftig tatsächlich flächendeckend und zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen werden. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der zukünftigen Kostenentwicklung.“, kritisiert Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Im Interesse des Verbraucherschutzes darf der Einbau einer Gas- oder Ölheizung nicht zur Kostenfalle für Eigentümerinnen und Eigentümer werden.“

Bislang fehlt es zudem an einer klaren rechtlichen Regelung, die Energielieferanten verbindlich dazu verpflichtet, die für die Erfüllung der Anforderungen notwendigen grünen Energieträger bereitzustellen. Die Eckpunkte sollen erst im Juni vorgelegt werden. „Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich darauf verlassen können, dass die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung geschaffen werden“, appelliert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller an die Regierungskoalition. „Wir hoffen daher, dass sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung bewusst ist, die sie für die zukünftige Versorgungssicherheit hat.“

Verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen muss erhalten bleiben

Gerade mit Blick auf die beschriebenen Unsicherheiten und wirtschaftlichen Risiken kritisiert Wohnen im Eigentum den im Referentenentwurf vorgesehenen Wegfall der verpflichtenden Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern bei der Installation von Heizungen, die mit fossiler Energie betrieben werden. „Eine Beratung wird angesichts der Technologieoffenheit künftig noch bedeutender sein als bisher“, betont von Möller und fordert die Koalition auf, diese Änderung im Entwurf zurückzunehmen.

Kostenbeteiligung der Vermieter:innen ist unzumutbar, nur begrenzte Lenkungswirkung in WEGs

Wohnen im Eigentum lehnt außerdem die im Referentenentwurf vorgesehene zusätzliche Beteiligung von Vermietenden an den Energiekosten ihrer Mieterinnen und Mieter ab. Der Entwurf sieht vor, dass vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer ab dem 1. Januar 2028 nach dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung die Hälfte der CO?-Kosten sowie der Kosten für die Netzentgelte tragen müssen. Ab dem 1. Januar 2029 sollen sie darüber hinaus zur Hälfte an den Mehrkosten beteiligt werden, die durch die Beimischung biogener Brennstoffe im Rahmen der sogenannten „Biotreppe“ entstehen.

„Die geplante Regelung belastet Vermietende in vielen Fällen unzumutbar und geht an den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten insbesondere auf Entscheidungen in Wohnungseigentümergemeinschaften vorbei“, erklärt von Möller. „Einzelne vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer können dort häufig weder den Weiterbetrieb fossiler Zentralheizungen verhindern noch eigenständig auf erneuerbare Heizsysteme umsteigen. Trotzdem sollen sie künftig erhebliche Zusatzkosten tragen.“

Zudem haben Vermietende keinen unmittelbaren Einfluss auf das Heizverhalten der Mietenden und können die Höhe der Emissionen daher nur eingeschränkt steuern. Zugleich wird mit der geplanten hälftigen Verteilung der CO?-Kosten die bisherige, am energetischen Zustand des Gebäudes orientierte Systematik des CO?-Kostenaufteilungsgesetzes aufgeweicht.

„Die geplanten Änderungen greifen in die Planungs- und Investitionssicherheit von Vermietenden ein“, so von Möller weiter. „Wenn die Verteilung der CO?-Kosten künftig unabhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes pauschal hälftig erfolgt, werden zudem Anreize für Mieterinnen und Mieter geschwächt, ihren Heizenergieverbrauch zu reduzieren.“

Modernisierungsmieterhöhung beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung schwieriger umzusetzen

Eine weitere Einschränkung der Technologieoffenheit für Vermietende sieht Wohnen im Eigentum in den geplanten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Modernisierungsmieterhöhung. Nach dem Referentenentwurf soll beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung künftig kein pauschaler Abzug für ersparte Erhaltungsmaßnahmen mehr zulässig sein. Bislang können Vermietende pauschal 15 Prozent der umlagefähigen Kosten als Erhaltungsanteil abziehen. Künftig sollen sie stattdessen im Einzelnen darlegen und nachweisen müssen, welcher Anteil der Kosten tatsächlich auf eine Modernisierung entfällt.

„Wenn der Grundsatz der Technologieoffenheit ernst genommen werden soll, dürfen einzelne Technologien nicht durch zusätzliche wirtschaftliche oder rechtliche Hürden faktisch benachteiligt werden“, resümiert von Möller. „Andernfalls droht die angekündigte Technologieoffenheit in der Praxis weitgehend leerzulaufen.“



























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