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24.06.2014 Immobilienbranche sieht sich in Kritik an Mietpreisbremse durch SPD-regierte Länder bestätigt

Anlässlich der gestern öffentlich gewordenen Kritik auch SPD-geführter Bundesländer am Referentenentwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes erklärt der designierte Vorsitzende der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, Jens-Ulrich Kießling: „Wir sehen uns in unserer Kritik an der geplanten Mietpreisbremse bestätigt. Sie ist ordnungspolitisch falsch und sozialpolitisch untauglich. Selbst SPD-geführte Länder wie Hamburg und Nordrhein-Westfalen zweifeln mittlerweile an Bestandteilen der Mietpreisbremse und äußern vielfache Bedenken.“ Die Mietpreisbremse sei nicht geeignet, um einkommensschwächeren Haushalten bezahlbaren Wohnraum zu garantieren. Zu dem gleichen Ergebnis kommt ein Gutachten, dass die BID beim Forschungsinstitut InWIS in Auftrag gegeben hatte.

„Damit verfehlt die Mietpreisbremse ihr selbsterklärtes Ziel und verliert schlussendlich ihre Existenzberechtigung. Eine Mietpreisbremse, die nicht wirkt, braucht keiner. Noch dramatischer als reine Unwirksamkeit ist jedoch der Schaden, den die Mietpreisbremse in ihrer mangelhaften Ausgestaltung für Neubauinvestitionen im Wohnungsbereich mit sich bringen dürfte“, so Kießling.

Zwingend erforderlich sei eine Begrenzung auf maximal fünf Jahre, damit Investoren Planungssicherheit haben und Neubautätigkeit nicht abgewürgt wird. Darauf weise auch die Stellungnahme der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung sowie für Justiz und Gleichstellung hin.

Zudem sei unabdingbar, diverse unklare Rechtsbegriffe zu präzisieren. Weder die „umfassende Modernisierung“ noch die Ermächtigungsgrundlage für die Bundesländer zur Bestimmung der Gebiete der Mietpreisbremse (angespannter Wohnungsmarkt, ausreichende Versorgung und angemessene Bedingungen) seien hinreichend klar definiert. Dies kritisiert nicht nur die Immobilienbranche, sondern auch die Hamburger Behörde. Wenn hier keine substantielle Nachbesserung erfolge, sei eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert – mit ungewissem Ausgang für Mieter wie Vermieter.

„Auch die Verfassungskonformität wird diskutiert. Um hier Klarheit zu haben, benötigen wir eine Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen. Die BID fordert die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne grundsätzlich zu überdenken.“, schließt Kießling.



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