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16.10.2014 Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienverwalter: IVD begrüßt Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums

Der Immobilienverband IVD begrüßt den im Rahmen des zweiten Immobilien-wirtschaftlichen Dialogs vorgestellten Plan des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums, noch in diesem Jahr einen konkreten Umsetzungsvorschlag für Mindestanforderungen und Versicherungspflichten für Immobilienverwalter vorzulegen. "Bereits während der Koalitionsverhandlungen hatten wir uns für solch einen Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienverwalter eingesetzt und freuen uns sehr, dass die jahrelange Forderung des IVD nun politisches Gehör gefunden hat", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Angesichts der Vielzahl an Aufgaben und der zunehmenden Verantwortung der Immobilienverwalter für ihre Kunden sind entsprechende Marktkenntnisse heutzutage unabdingbar, um Eigentümer vor Vermögensverlusten zu schützen."

Die vom IVD geforderte gesetzliche Vermögenschadenhaftpflichtversicherung soll ebenso Teil des Vorschlags des Wirtschaftsministeriums sein und für Immobilienverwalter in Zukunft verpflichtend werden. Der IVD fordert jedoch, noch einen Schritt weiter zu gehen und auch die Vertrauensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorauszusetzen. "Der IVD hat für alle seine Mitglieder eine Vertrauensschadenversicherung mit einer Deckungssumme von 153.000 Euro abgeschlossen, damit Eigentümer und Verbraucher geschützt sind", sagt Markus Jugan, Vorsitzender des Bundesfachausschusses der Immobilienverwalter im IVD. "Um nicht durch unerlaubte Handlungen von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen Schaden zu erlangen, ist eine solche Schadenversicherung eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit eines Immobilienverwalters."

Die Einführung eines Qualifikationsnachweises für Immobilienmakler ist dagegen noch nicht Teil des geplanten Gesetzesentwurfs. "Hier sehen wir jedoch weiterhin dringenden politischen Handlungsbedarf", sagt Kießling. "Zwar kamen auch hier bereits positive Signale seitens des Bundeswirtschaftsministeriums. Um die Qualität für Kunden und Verbraucher gerade angesichts der sich oft ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen langfristig gewährleisten zu können, bedarf es eines fachlichen Nachweises zur Ausübung dieser Tätigkeit."


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