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13.11.2014 BERGFÜRST begrüßt mehr Transparenz beim Crowdinvesting

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz verabschiedet – ab wann die neue Regelung in Kraft treten wird, ist allerdings noch offen. Das Gesetz soll den Schutz der Anleger verbessern und einen rechtlichen Rahmen für Crowdfunding bzw. Crowdinvesting schaffen. Die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen ausgeweitet, die Prospektpflicht und die Pflicht zur Aushändigung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts erweitert und bestimmte Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten unterbunden werden. Die Bundesregierung will dadurch das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland wiederherstellen. Dazu Dr. Guido Sandler, CEO der BERGFÜRST Bank AG: „Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber Kleinanleger stärker schützen möchte. Privatinvestoren müssen transparent und ausführlich über die Chancen und Risiken einer Beteiligung informiert werden, denn nur so können sie die Kapitalbeteiligung auch umfassend einschätzen. Unabhängig vom Investitionsvolumen, sollte bei allen Crowdinvesting-Projekten ein Mindeststandard hinsichtlich des Informationsangebots gewährleistet sein – dafür müssen die Anbieter Sorge tragen.“

Bisher gab es für die Betreiber von Crowdfunding-Plattformen keine speziellen aufsichtsrechtlichen Regelungen. Das will der Gesetzgeber nun ändern, um die Anleger stärker vor Missbrauch zu schützen. Die Plattformbetreiber – zumindest, wenn sie auch Crowdinvesting und Crowdlending vermitteln – werden künftig generell erlaubnispflichtig und damit unter Aufsicht der BaFin gestellt. Dazu wird für Crowdinvesting-Projekte mit einem Volumen von mehr als einer Million Euro ein Wertpapierprospekt nötig sein.

Allerdings fordert Sandler vom Gesetzgeber auch Fingerspitzengefühl: „Für Jungunternehmer, Bürgerinitiativen und Minigenossenschaften müssen sinnvolle Ausnahmeregelungen geschaffen werden - beispielsweise Bagatellgrenzen aufgrund geringer Investitionssummen. Zu enge Regelungen dürfen das Entstehen von Startups und die Investitionsfreudigkeit der Anleger nicht bremsen.“

Die BERGFÜRST Bank AG unterliegt schon jetzt der Regulierung: Sie hat im Juli diesen Jahres eine Bank-Lizenz erhalten und wird von der BaFin überwacht. Die Berliner bieten über ihre Neo Investing-Plattform neben handelbaren Beteiligungen an Unternehmen in der Wachstumsphase auch Immobilienemissionen an. Aktuell ist die Emission zum Hamburger Middendorf Haus mit einem von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt auf der BERGFÜRST-Plattform zu finden - Privatanleger können bereits ab 250 Euro investieren. Demnächst sollen weitere vorbörsliche Beteiligungsmöglichkeiten folgen. Die Transparenz steht bei dem Berliner Unternehmen an erster Stelle: Bei BERGFÜRST werden die Privatinvestoren umfassend, direkt und regelmäßig informiert. Sie können jederzeit sehen, was ihre Beteiligung wert ist und im Rahmen von Angebot und Nachfrage kaufen oder verkaufen.


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