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23.02.2015 Vor dem Koalitionsausschuss: IVD fordert ehrliches Bestellerprinzip

Vor dem Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am Dienstagabend fordert der Immobilienverband IVD die Bundesregierung dazu auf, den Gesetzentwurf zum sogenannten "Bestellerprinzip" im Wohnraumvermittlungsgesetz zu überarbeiten. "Wohnungssuchende sollen eine Chance haben, ein ausgewogenes Wohnungsangebot am Markt vorzufinden", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. "Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form stellt weder ein ehrliches Bestellerprinzip dar, noch wird der Koalitionsvertrag erfüllt." Wird der Koalitionsausschuss ohne Änderungen dem Gesetzentwurf zustimmen, werden künftig in fast allen Fällen die Vermieter die Provision zahlen. Die Regelung wird somit zu einer deutlichen Mehrbelastung für Immobilieneigentümer führen "Um sich die Maklerkosten zu sparen, werden viele Eigentümer die Vermietung selbst übernehmen. Zudem zeigt der Gesetzentwurf nicht klar auf, wann der Wohnungsuchende die Provision an den Wohnungsvermittler zahlen soll. Diese Verunsicherung führt dazu, dass Wohnungssuchende Zugang zu weniger Angeboten haben", erklärt Kießling weiter. Somit werde es für Mieter künftig schwieriger, eine Wohnung zu finden.

Benachteiligt seien auch Wohnungssuchende, die von einer Stadt in die andere umziehen. "Selbst für diese Mieter wird es schwierig, einen Makler mit der Suche nach einer neuen Wohnung zu beauftragen", sagt Kießling "Ein Makler kann ihm keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem "Bestand" hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte. "Das ist praxisfremd und wird den Interessen von Wohnungssuchenden nicht gerecht", sagt Kießling.

Auch der Bundesrat hatte die mangelnde Praxistauglichkeit des Entwurfs kritisiert und Fälle skizziert, in denen nach der Regelung im Regierungsentwurf der Makler vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern darf. Dies sei der Fall, wenn ein Wohnungsmakler Vermittlungsverträge mit mehreren Mietwohnungssuchenden geschlossen habe und daraufhin von einem Vermieter den Auftrag eingeholt hat, seine Wohnung anzubieten. Allerdings darf ein Makler dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge von einem Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer Wohnung geht. Insbesondere in Großstädten haben Makler allerdings viele Kunden mit ähnlichen Suchprofilen. Ein Provisionsanspruch bestünde in diesem Fall nicht.

Der IVD fordert daher den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, die den Koalitionsvertrag berücksichtigt und der Vertragsfreiheit Raum für wirtschaftliches Handeln lässt. Das sogenannte "Bestellerprinzip" würde dann eher dem Alltag der Wohnungsvermittlung entsprechen.


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