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20.03.2015 Betreiber aufgepasst: Neue Pflichten für sichere Aufzüge

Aufzugfahren in Deutschland wird noch sicherer. Auf die Betreiber von Aufzügen kommen jedoch weitere Pflichten und strengere Vorschriften zu. Ab dem 1. Juni tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft und bringt eine Reihe von Änderungen für den Betrieb von Aufzügen. Die offensichtlichste: Eine Prüfplakette, wie man sie von der Hauptuntersuchung bei Autos kennt, wird zukünftig den Nutzern eines Aufzugs zeigen, wann die nächste Prüfung der Anlage fällig ist. Damit kommt der Gesetzgeber der schon länger von Schindler formulierten Forderung nach einer Kennzeichnung nach, anhand derer Nutzer und Techniker erkennen können, dass die Anlage regelmäßig geprüft wird.

Zustand des Aufzugs beeinflusst Prüffristen

Eine weitere wichtige Änderung: Die Frist für die alle zwei Jahre anstehende Hauptprüfung von der Zugelassenen Überwachungsstelle kann verkürzt werden, wenn die Anlage in einem schlechten Zustand ist. Umso wichtiger wird damit eine vorbeugende und nachhaltige Instandhaltung – schließlich beeinflusst deren Qualität und Intensität zukünftig die Prüffristen. Die drohende Fristverkürzung sollte jedoch keinen Betreiber beunruhigen: Wer mit einem qualifizierten Wartungsunternehmen ein vorausschauendes Instandhaltungskonzept vereinbart, hat bereits viel für die Sicherheit seiner Anlage getan.

Bei Schindler sind die meisten Anforderungen der neuen BetrSichV schon heute Bestandteil des Servicemoduls Prüfung plus – von der Koordination der Prüftermine über die Dokumentation bis zur Gefährdungsbeurteilung zum Abgleich des Anlagenzustands mit dem aktuellen Stand der Technik.

Mit Prüfung plus auf der sicheren Seite

"Es ist falsch, mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung unter den Betreibern Ängste zu schüren", sagt Sönke Mestemacher, verantwortlich für den Servicebereich bei Schindler. "Mit Lösungen wie Prüfung plus und individueller Beratung unternehmen wir gemeinsam mit dem Betreiber die notwendigen Schritte und die Anlagensicherheit wird nochmals verbessert." Auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Betreiberpflichten jedoch nicht: Erhöhte Haftungsrisiken und Bußgelder drohen, da mit der neuen BetrSichV alle Aufzüge wie Arbeitsmittel behandelt und die Betreiber Arbeitgebern gleichgestellt werden. "Wir empfehlen allen Betreibern, eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Anlagen erstellen zu lassen", rät Service-Experte Mestemacher.

Notruf nachrüsten

Die meisten Nutzer von Aufzügen dürfte freuen, dass in Zukunft jeder Aufzug mit einem Notrufsystem ausgestattet sein muss. Mit einem solchen Zwei-Wege-Kommunikationssystem wird eine Verbindung zur Notrufzentrale hergestellt, die eine Personenbefreiung schnell organisiert. Auch wenn der Gesetzgeber zur Nachrüstung eine Frist bis 2020 vorsieht, ist es ratsam, die Installation des Notrufsystems kurzfristig in Angriff zu nehmen. Schon heute haftet der Betreiber, wenn die Befreiung einer eingeschlossenen Person nicht rechtzeitig eingeleitet werden kann. Die Nachrüstung eines Fernnotrufsystems über einen kostengünstigen Mobilfunkanschluss lässt sich an jedem Aufzug problemlos realisieren und sichert die direkte Sprechverbindung zur 24 Stunden besetzten Notrufzentrale des Aufzugsunternehmens.



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