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28.04.2015 Statement zum Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes

„Nun ist es also amtlich. Obwohl der IVD monatelang mit seiner fachlichen Kompetenz mehrfach auf die negativen Auswirkungen dieses Gesetzes hingewiesen hatte und mit großen Anstrengungen dagegen angekämpft hatte, wurden gestern Mietpreisbremse und Bestellerprinzip im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten ab Juni. Ab heute können die Bundesländer die Gebiete bestimmen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist und die Mietpreisbremse gelten soll. Weiterhin ist es Maklern faktisch nicht mehr möglich, im Auftrag eines Mieters eine Wohnung zu suchen. Das ist ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit.

In zahlreichen vorangegangenen Gesprächen mit den Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien hatten die Politiker oftmals deutlich signalisiert, dass diese Auswirkungen nicht gewollt sind. Aber offensichtlich zählt die Linie der Partei mehr als eine eigene fundierte Meinung. Für den IVD hört deshalb die Arbeit nicht auf, sondern geht in eine nächste Runde. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits angekündigt und befindet sich in Vorbereitung. Unser Standpunkt ist unverändert. Was der Öffentlichkeit als Wohltat für Mieter in Ballungsräumen verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Klagen gegen die teils erheblich rechtsunsicheren Mietspiegel - so sie denn in den Städten überhaupt vorhanden sind - sind vorprogrammiert.

Auch Vermieter und Mieter werden häufiger den Anwalt bemühen, um beispielsweise klären zu lassen, ob die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen am Objekt als umfassend gelten und somit einen höheren Mietpreis rechtfertigen. Wie Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller sowie Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel zu der Einschätzung kommen, dass das gesamte Stadtgebiet unter Wohnungsknappheit leidet, obwohl der IVD mit Daten und Fakten nachweisen kann, dass es nicht so ist, bleibt sein Geheimnis. Wir als Verband werden uns auf jeden Fall mit allen Kräften gegen diese falsche Sichtweise wehren. Sicher ist: Bei all dem Hin und Her entsteht keine einzige neue Wohnung.

Die Auswirkungen des Bestellerprinzips werden vor allem die tausenden Zuzügler der Metropolen zu spüren bekommen. In Zukunft werden sie von einem Makler keinen Wohnraum mehr angeboten bekommen, weil dieser damit rechnen muss, keine Provision zu erhalten. Chaos bei der Wohnungssuche ist damit vorprogrammiert. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz manifestiert die Fehler der Vergangenheit. Wenn dieses Gesetz überhaupt etwas bremst, dann die eigentlich dringend benötigte Entwicklung einer gesunden Wohnungsbaupolitik.“

(Statement by: Dirk Wohltorf, Vorstandsvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg)



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