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31.08.2015 RICS-Anerkennung bei Einführung von Sachkundenachweis für Makler und Verwalter gefordert

Die RICS Deutschland begrüßt grundsätzlich die von der großen Koalition geplante Einführung eines Sachkundenachweises für Makler und Verwalter. Zudem fordert die RICS die Anerkennung der deutschen RICS-Mitgliedschaft im Sachkundeverfahren.

Martin Eberhardt FRICS, Vorstandsvorsitzender der RICS Deutschland: „Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie teilt Berufe in reglementierte und nicht reglementierte Berufe ein. Für RICS-Mitglieder in Großbritannien gilt, dass alle Mitglieder dort als ´reglementierter Beruf´ in Europa anerkannt werden. Gleiches gilt für die RICS Irland. Da die deutschen Mitglieder die gleichen Standards erfüllen, muss diese Regelung auch auf die deutschen Mitglieder der RICS ausgedehnt werden. Wir erwarten, dass dies bei der geplanten Gesetzeseinführung berücksichtigt wird.“

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie besagt, dass die Ausbildung eines Angehörigen eines reglementierten Berufes in jedem EU-Land anerkannt wird und dieser dort tätig werden darf. Eine weitere Sachkundeprüfung ist nicht erforderlich. „Was für ein Zielland gilt, muss auch für das jeweilige Heimatland gelten“, führt Eberhardt aus.

Deswegen fordert die RICS, dass bei dem neuen Gesetzesvorhaben alle deutschen RICS-Mitglieder automatisch als sachkundig gelten und von der Sachkundeprüfung befreit werden.

Aus Sicht der RICS Deutschland ist es richtig, wenn der deutsche Gesetzgeber nun auch für die Immobilienberufe des Maklers und Verwalters die Qualifikation der Berufsangehörigen im Sinne einer professionellen Berufsausübung in den Mittelpunkt stellt. Deshalb unterstützt die RICS Deutschland die Einführung des Sachkundenachweises vor Erteilung einer Gewerbeerlaubnis und die geplante Neuregelung des § 34 c Gewerbeordnung.

Der Gesetzesentwurf springt nach Auffassung der RICS Deutschland allerdings zu kurz. „Wir halten es für erforderlich, das Wissen nicht nur bei Erteilung der Gewerbeerlaubnis unter Beweis zu stellen. Das Know-how sollte auch im weiteren Berufsleben aktuell gehalten werden. Durch den Prozess des lebenslangen Lernens und die Einführung einer Fortbildungsverpflichtung könnte der Gesetzgeber analog zu den bereits bestehenden Statuten der RICS hier einen Schritt weiter gehen“, so Eberhardt.

Mitglieder der RICS Deutschland sind zudem strengen ethischen Standards unterworfen. „Hier ist die RICS federführend. Wir überprüfen erstens bei der Aufnahme in den Verband die fachliche und ethische Qualifikation der Bewerber und zweitens den stetigen Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen unserer Mitglieder. Es gibt bislang keinen weiteren gewerblichen Beruf, der eine solche Weiterbildung erfordert. So sorgen wir für ein hohes Maß an Qualitätssicherung in der Immobilienwirtschaft“, führt Eberhardt abschließend aus.




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